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Antrag des Landes Niedersachsen für den Bundesrat: Verursacher zur Bewältigung atomarer Altlasten heranziehen

Das Land Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der atomaren Altlasten umfassend zu ermitteln, darzustellen und eine rechtssichere Finanzierung nach dem Verur­sacherprinzip zu entwickeln. Einen entsprechenden Bundesratsantrag hat die niedersächsi­sche Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Maßgeblich dafür ist die Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017, mit der das Gericht die Erhe­bung der Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig erklärt hat (2 BVL 6/13) Damit wird der Bund ver­pflichtet, die bisher vereinnahmten mehr als sechs Milliarden Euro an die Kernkraftwerksbe­treiber zurückzuzahlen.

Diese Entscheidung ist für Niedersachsen mit seiner großen Zahl von Atomanlagen, insbe­sondere mit der Schachtanlage Asse, von besonderer Bedeutung. Das Kernbrennstoffsteu­ergesetz war vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung aus­drücklich damit begrün­det worden, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehenden Belastungen zu verringern. Mit dem Wegfall der Kernbrennstoffsteuer entfallen jetzt nach­träglich Einnahmen, die auch zur Deckung der Kosten für atomare Altlas­ten hatten dienen sollen.

Das seinerzeit nicht rechtskonforme Vorgehen der Bundesregierung dürfe nicht dazu führen, dass die Betreiber von Atomanlagen aus ihrer Verantwortung für die Sanierung von Altlasten entlassen werden, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.

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erstellt am:
04.07.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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