Antrag des Landes Niedersachsen für den Bundesrat: Verursacher zur Bewältigung atomarer Altlasten heranziehen
Das Land Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der atomaren Altlasten umfassend zu ermitteln, darzustellen und eine rechtssichere Finanzierung nach dem Verursacherprinzip zu entwickeln. Einen entsprechenden Bundesratsantrag hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Maßgeblich dafür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017, mit der das Gericht die Erhebung der Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig erklärt hat (2 BVL 6/13) Damit wird der Bund verpflichtet, die bisher vereinnahmten mehr als sechs Milliarden Euro an die Kernkraftwerksbetreiber zurückzuzahlen.
Diese Entscheidung ist für Niedersachsen mit seiner großen Zahl von Atomanlagen, insbesondere mit der Schachtanlage Asse, von besonderer Bedeutung. Das Kernbrennstoffsteuergesetz war vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ausdrücklich damit begründet worden, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehenden Belastungen zu verringern. Mit dem Wegfall der Kernbrennstoffsteuer entfallen jetzt nachträglich Einnahmen, die auch zur Deckung der Kosten für atomare Altlasten hatten dienen sollen.
Das seinerzeit nicht rechtskonforme Vorgehen der Bundesregierung dürfe nicht dazu führen, dass die Betreiber von Atomanlagen aus ihrer Verantwortung für die Sanierung von Altlasten entlassen werden, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.
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erstellt am:
04.07.2017
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