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Landesregierung stellt Weichen für digitalen Wandel in der Verwaltung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am (heutigen) Dienstag ein Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) vorgelegt.

Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Verbänden soll es zukünftig in immer mehr Bereichen ermöglicht werden, ihre Verwaltungsdienstleistungen online abwickeln zu können. Innerhalb der einzelnen Verwaltungseinheiten sollen in Zukunft immer mehr Vorgänge digital ablaufen. Damit wird ein weiterer Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Dazu der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Knapp 80 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen ein Smartphone. Es ist deshalb entscheidend, dass die Verwaltung mit dieser Entwicklung Schritt hält und sich mit ihren Angeboten und ihrem Service bürgernah aufstellt. Die Menschen in Niedersachsen haben diesen Anspruch an die Verwaltungen und das wollen wir in den kommenden Jahren durch die konkreten Vorgaben des NDIG weiter vorantreiben.“

Das Gesetz verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Es berücksichtigt dabei die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes und regelt dessen systematische Umsetzung in Niedersachsen. Das NDIG trifft darüber hinaus weitere Regelungen. So verpflichtet der Landesgesetzgeber die niedersächsischen Behörden nicht nur dazu, im Internet über ihre Verwaltungsleistungen ausführlich zu informieren und Online-Verfahren für Anträge über ein zentrales niedersächsisches Verwaltungsportal bereitzustellen. Die Behörden des Landes werden vielmehr auch dazu verpflichtet, ihre verwaltungsinternen Prozesse mit IT-Verfahren zu unterstützen. Insbesondere leitet das NDIG den schrittweisen Wechsel von der klassischen physischen Akte zur elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden ein. Auf Arbeitsplätzen, auf denen Verwaltungsleistungen über das Niedersächsische Verwaltungsportal erbracht werden, muss die elektronische Aktenführung bereits bis 2023 eingeführt sein, in den übrigen Bereichen bis 2026.

Weiterhin trifft das NDIG Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung, um das Landesdatennetz auch in Zukunft gegen Angriffe zu wappnen. Die bisherigen technisch-organisatorischen Abwehrmaßnahmen müssen stets modernen Bedrohungsszenarien angepasst werden. Bislang schützen Firewallsysteme oder auch Schadsoftwareerkennungsprogramme die IT-Systeme. Diese technischen Maßnahmen werden durch umfangreiche Regelungen eines Informationssicherheitsmanagements sowie Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes ergänzt.

Das neue Gesetz verpflichtet insbesondere dazu, geeignete Maßnahmen gegen mögliche Cyberattacken auf die IT-Systeme in der Landesverwaltung zu ergreifen und an die jeweils aktuellen Entwicklungen anzupassen. Zu diesem Zweck enthält es die Ermächtigung, moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einzusetzen, damit zu jedem Zeitpunkt ein hochaktuelles Gefahrenabwehrsystem im Landesnetz eingesetzt werden kann. Vergleichbare Regelungen finden sich in den meisten bisherigen E-Government-Gesetzen anderer Länder noch nicht.

Um die Finanzierung der im NDIG vorgegebenen Digitalisierung der Verwaltung zu gewährleisten, sind bereits entsprechende Mittel im Sondervermögen Digitalisierung eingeplant.

Die Landesregierung hat im Juli und August 2018 eine Verbandsbeteiligung dieses Gesetzentwurfs durchgeführt und 18 Stellungnahmen erhalten. Darin wird die Gesetzesinitiative im Grundsatz sehr begrüßt. Die Anregungen der Verbände wurden geprüft und haben zu Anpassungen des Gesetzentwurfs geführt. Sie finden die aktualisierte Entwurfsfassung, die nun in den Landtag eingebracht wird, auf der Website des Landes Niedersachsen unter der Rubrik Gesetz- und Verordnungsentwürfe http://niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetz_und_verordnungsentwuerfe_auszug/gesetz--und-verordnungsentwuerfe-auszug-147286.html


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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