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Niedersachsen fordert mehr Bundesmittel für gute Bildungsangebote der Länder

Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss beendet werden


Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, dem Entschließungsantrag „Gute Bildung für Deutschland“ als Mitantragsteller im Bundesrat beizutreten. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen damit die dringenden Probleme in Bildung und Wissenschaft angehen und sicherstellen, dass die Gewährleistung von guter Bildung als Grundlage für gute Wissenschaft gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist. Vordringliches Ziel des Antrags ist der Ausbau der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt wiesen darauf hin, dass die Länder nahezu drei Viertel der öffentlichen Bildungsausgaben finanzieren. Damit sei die Belastungsgrenze längst erreicht. Um die Qualität von Bildung und Wissenschaft weiter zu stärken müssten die öffentlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen angemessen ausgestattet werden. Daher müsse der Bund die Länder stärker unterstützen, forderten die Ministerinnen.

Bedeutsam sei eine bessere Kooperation insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung,
  • Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus und weitere drastische Reduzierung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher,
  • weiterer quantitativer und qualitativer Aufbau von Ganztagsschulen,
  • Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich,
  • Stärkung der Integrationspolitik durch Bildung,
  • soziale Öffnung der Hochschulen,
  • Sicherung kommunaler Bildungsinfrastrukturen,
  • Schaffung zusätzlicher Studienplätze,
  • Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen und der entsprechenden wissenschaftlichen Infrastrukturen.

Um für die Zukunft deutliche Verbesserungen zu erreichen, wollen die Länder mit dem Bund konkrete Gespräche über eine höhere finanzielle Beteiligung für Wissenschaft und Bildung führen. Um das bestehende Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungspolitik aufzuheben, ist eine Grundgesetzänderung erforderlich. Die stärkere Kooperation darf aus Sicht der Antragsteller nicht auf bestimmte Projekte der Spitzenforschung oder Exzellenzuniversitäten begrenzt werden.

Die Länder brauchen dringend Geld für den Ausbau der Kindertagesstätten, für ein Ganztagsschulprogramm, das auf Betreuungs- und Bildungsqualität setzt, und für die Inklusion, von der alle Schülerinnen und Schüler profitieren können, so Gabriele Heinen-Kljajić und Frauke Heiligenstadt. Allein können die Länder dies nicht stemmen. Dazu müsse endlich das Kooperationsverbot von Bund und Ländern fallen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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