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Kommunalwahlgesetz

Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes


HANNOVER. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag in Hannover beschlossen, den von Innenminister Uwe Schünemann vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes zur Anhörung für die kommunalen Spitzenverbände freizugeben. Mit dem Gesetzentwurf soll die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der FDP für die 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages im wahlrechtlichen Bereich umgesetzt werden. In dem Änderungsentwurf ist vorgesehen, das Höchstzahlverfahren "d’Hondt" durch das Proportionalverfahren "Hare/Niemeyer" für die Berechnung der Sitzzuteilung in den kommunalen Parlamenten zu ersetzen.

Als weitere inhaltliche Änderungen stellte Schünemann u. A. vor:

- Die Wahlvorschläge sollen künftig nicht mehr miteinander verbunden werden, da durch sie der Erfolgswert von Wählerstimmen ungleich gewichtet werden und so der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verletzt werden könnte.

- Für die Berufung der Wahlleiter sowie deren Stellvertretungen sollen künftig die kommunalen Parlamente zuständig sein.

- Die Fristen und Termine für die Wahlbekanntmachungen der Wahlleitungen, für die Wahlanzeigen der politischen Vereinigungen und für das Parteianerkennungsverfahren sowie für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge werden geändert. Dies hätte zur Folge, dass etwa den Wahlvorschlagsträgern ein längerer Zeitraum für die Durchführung des Mängelbeseitigungsverfahrens bei den Wahlvorschlägen zugestanden werden kann und den Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen durch die Städte und Gemeinden früher ausgehändigt werden können.

- Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit wird verboten.

- Die Benutzung von elektronischen Wahlgeräten soll auch für die Durchführung der Kommunalwahlen zugelassen werden. Die Entscheidung, ob diese Geräte tatsächlich zum Einsatz kommen, wird allerdings jede Stadt oder Gemeinde für sich selbst entscheiden müssen.

"Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf spätestens nach Beendigung der Parlamentsferien in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden kann, damit die geänderten Vorschriften rechtzeitig für die Vorbereitung der Kommunalwahlen 2006 vorliegen", sagte Innenminister Schünemann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2010

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