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Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen – Landesregierung gibt Staatsvertrag zur Verbandsbeteiligung frei

Die Länder Hessen und Niedersachsen beabsichtigen, die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Landkreise Göttingen und Kassel zu ändern. Die Änderung soll durch einen Staatsvertrag erfolgen.

Durch diesen wird die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Stadt Hann. Münden (Niedersachsen) und des Gutsbezirks Reinhardswald (Hessen) an den Nordrand der Bundesstraße 3 verlagert. Ziel dieser Änderung ist es, eine einheitliche und sinnvolle Bewirtschaftung der Straße durch das Land Niedersachsen zu ermöglichen.

Im Rahmen der Grenzänderung erhält das Land Niedersachsen ein Gebiet von etwa 23.000 m² aus dem hessischen Gutsbezirk Reinhardswald. Das Gebiet ist überwiegend mit der Bundesstraße 3 überbaut. Hessen erhält im Gegenzug ein Gebiet zirka 900 m² von den Gemarkungen Münden und Escherode.

Die angestrebte Grenzänderung im Bereich der Gemeinde Nieste (Landkreis Kassel) und der Gemeinde Staufenberg (Landkreis Göttingen) dient der einheitlichen Wahrnehmung der wasserrechtlichen Zuständigkeit für das Regenrückhaltebecken der Gemeinde Nieste (Hessen).

Die Landesregierung hat die Entwürfe freigegeben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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