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Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bekommen zusätzlichen Urlaubstag Landesregierung setzt EuGH-Rechtsprechung um

Die Landesregierung möchte mit dem am (heutigen) Dienstag beschlossenen Entwurf einer Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften das Urlaubsrecht für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten europarechtskonform ausgestalten. Neben verfahrens­rechtlichen Änderungen ist dabei auch ein zusätzlicher Urlaubstag für Beamtinnen und Be­amten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Der Verordnungs­entwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Die bisher in Deutschland bestehenden Regelungen zum Urlaubsrecht waren in den vergan­genen Jahren verschiedentlich Gegenstand der Überprüfung durch den Europäischen Ge­richtshof (EuGH). Der EuGH hatte unter anderem festgestellt, dass Beschäftigten bei der Be­endigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung für den nicht genommenen aber unionsrechtlich gewährleisteten Mindestjahresurlaub zusteht. Bisher ver­fiel der Urlaubsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die Be­schäftigten einen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung hatten. Für diese Fälle sieht der Verordnungsentwurf nun eine Abgeltung vor.

Entsprechend der EuGH-Rechtsprechung soll außerdem eine Verringerung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage infolge von Teilzeitbeschäftigung dann keine Auswirkungen auf den bis zum Übergang erworbenen Urlaubsanspruch haben, wenn der Urlaub bis dahin nicht genommen werden konnte.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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