Artikel-Informationen
erstellt am:
24.09.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung bringt den Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes (NVersRücklG) in den Landtag ein. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen erstmalig Nachhaltigkeitsgesichtspunkte aufgenommen werden. Dadurch würde zukünftig bei der Anlage der Mittel der Versorgungsrücklage neben Ertrag und Sicherheit als weiteres Grundprinzip der Anlageentscheidung auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Hinzu kommt der Vorschlag einer Erweiterung der Anlagemöglichkeiten um europäische Emittenten sowie die Europäische Union selbst. 2020 ist die Europäische Union erstmals am internationalen Kapitalmarkt mit eigenen Emissionen aufgetreten. Auch das mit mehreren hundert Milliarden Euro konzipierte Konjunkturprogramm NextGenerationEU wird durch die Ausgabe von Wertpapieren über mehrere Jahre finanziert. Es soll nun durch die geplante Rechtsanpassung in das Anlageuniversum aufgenommen werden.
Schließlich berücksichtigt der Gesetzentwurf, dass das Kapitalanlagegesetzbuch das Investmentgesetz ersetzt hat. Die Anpassungen beziehen sich auf die Aktualisierung der aktuell gültigen Rechtsnormen und veränderte Begriffe.
Dazu Finanzminister Gerald Heere: „Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind alternativlos. Dazu werden ungeheure Geldmengen nötig sein, was allein aus Haushaltsmitteln nicht zu bestreiten ist. Niedersachsen sollte darum mit seinen eigenen Geldanlagen am Kapitalmarkt Nachhaltigkeit befördern und so einen kleinen Beitrag dazu leisten, Finanzströme in dieses Segment lenken.“
Hintergrund:
Angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wurde von 1999 bis 2009 das Sondervermögen „Niedersächsische Landesversorgungsrücklage“ zur Abfederung künftiger Versorgungsleistungen gebildet. Die Rücklage darf seit dem Haushaltsjahr 2009 für Versorgungsaufwendungen verwendet werden. Ende 2023 betrug das Vermögen 709,7 Millionen Euro.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mf.niedersachsen.de
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erstellt am:
24.09.2024
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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30169 Hannover
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