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Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges in den Kommunen: Landesregierung bringt Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes auf den Weg

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgeschlagen.

Mit dieser Änderung sollen die haushaltsrechtlichen Sonderregelungen des § 182 Absatz 4 NKomVG, die als Teil der Krisenbewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden, – befristet bis zum 30. Juni 2024 – auch für die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine angewendet werden. Es geht unter anderem um Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung, um gestiegene Energiekosten, erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe sowie um massiv steigende Baupreise in allen Sektoren. Der Niedersächsische Städtetag hatte eine entsprechende Änderung des NKomVG wegen der Mehrbelastungen in den Haushalten der Kommunen angeregt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Mit dieser Änderung entsprechen wir einem nachvollziehbaren Wunsch des Niedersächsischen Städtetages. Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Kommunen in dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu unterstützen. Diese gesetzliche Anpassung kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten.“

Die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages haben nun die Möglichkeit, diesen Änderungsvorschlag aufzugreifen und im Rahmen des September-Plenums einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Dann könnte diese Sonderregelung sehr kurzfristig in Kraft treten und die Kommunen entlasten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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