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Düngerechtliche Meldepflichten anpassen – Kabinett gibt Verordnung zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Verordnung soll die düngerechtliche Überwachung gestärkt werden. Bisherige düngerechtliche Meldepflichten in Niedersachsen sollen aktualisiert beziehungsweise erweitert werden.


Der Entwurf dient der Wiederaufnahme der betrieblichen Nährstoffmeldungen durch die Landwirte in die Meldedatenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen). Außerdem wird die Meldepflicht in die Wirtschaftsdünger Meldedatenbank Niedersachsen um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert.

Anlass: Im Jahr 2019 wurde die Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf (NDüngMeldVO) – kurz ‚ENNI-Verordnung’ - erstmals in Kraft gesetzt. Ziel war es, die Transparenz über das Nährstoffmanagement der Betriebe in Niedersachsen weiter zu verbessern. Eine noch zielorientiertere Kontrolle sollte die Umweltsituation weiter verbessern.

Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgte eine Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene. Damit änderte sich auch die rechtliche Grundlage für die Erfassung der Nährstoffdaten auf Landesebene. Um die erfolgreich angelaufenen Nährstoffmeldungen in ENNI fortführen zu können, soll nun die erforderliche Anpassung der Landesverordnung an die aktuelle (Bundes-) Ermächtigungsgrundlage erfolgen.

Das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist bereits seit 2012 zu melden. Dies geschieht im Rahmen des per Landesverordnung geregelten Meldeprogramms ‚Wirtschaftsdünger Niedersachsen‘. Diese Meldepflicht soll künftig ergänzt werden um Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (zum Beispiel Vermittler, Güllebörsen oder Händler). Nur durch diese Ergänzung würde die Dokumentation vollständig und damit die Überwachung der gesamten Kette gewährleistet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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