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Einführung einer Stichtagsregelung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag eine Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen. Darin ist nun vorgesehen, dass die Wirtschaft belastende gesetzliche Regelungen grundsätzlich nur noch an zwei Stichtagen im Jahr in Kraft treten sollen und zwar am 1. Januar und am 1. Juli.

Unternehmen müssen sich dann nur zweimal im Jahr in neue administrative Vorgaben einarbeiten. Ausnahmen von dieser Stichtagsvorgabe sollen möglich sein, sie müssen dann jedoch ausdrücklich begründet werden. Damit wird ein weiterer, am 21. Januar 2025 auf der Jahresauftaktklausur in Wilhelmshaven gefasster Beschluss aus dem Vereinfachungsprogramm „Einfacher, schneller, günstiger“ umgesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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