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Einheitliche Förderregion, einheitliche Regeln – Kabinett gibt grünes Licht für Änderung der Staatsverträge zwischen Niedersachsen, Hamburg, Bremen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag grünes Licht für eine Änderung der bestehenden Staatsverträge zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gegeben. Diese Länder bilden für die beiden EU-Fonds eine einheitliche Förderregion.

Zukünftig soll es möglich sein, dass Niedersachsen für Bremen und Hamburg Rechtsgrundlagen mit Gebietsbezug schaffen und somit Rechtsverordnungen erlassen kann, die dann in allen drei Bundesländern gelten. Damit wird Rechtsklarheit und -sicherheit geschaffen. Nach Unterzeichnung der Staatsverträge durch Niedersachsen, Hamburg und Bremen müssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Anschließend treten die Verträge in Kraft.

Die Ermächtigungsgrundlagen, auf deren Basis Niedersachsen für Hamburg und Bremen rechtssetzend tätig werden kann, sollen künftig klar im Gesetzestext genannt werden. So soll eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Fördermaßnahmen nach den örtlichen Gegebenheiten auszurichten. Das betrifft beispielsweise die Ausweisung von Gebieten wie Moore oder von Pufferstreifen nach den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Die einheitliche Rechtsetzung führt zudem dazu, dass Hamburg und Bremen nicht identische Rechtsverordnungen erlassen müssen.

Ein weiterer Punkt, der künftig in den Staatsverträgen geregelt sein soll, betrifft die Anwendung des jeweiligen Landesrechts im Bereich der Vergabeverfahren. Die Änderung der Staatsverträge beinhaltet zudem redaktionelle Anpassungen an die Förderperiode 2023 bis 2027.

Der Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen besteht seit dem Jahr 2006, mit der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2021.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ml.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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