Einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft: Kirchensteuerrecht wird geändert
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuerrechts beschlossen. Er setzt die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Kirchensteuerrecht um. Damit soll eine Ungleichbehandlung bei der Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen und dem besonderen Kirchgeld vermieden werden. Nachdem die Religionsgemeinschaften und Verbände beteiligt wurden, erfolgt nun die Einbringung in den Landtag. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Die begünstigenden Regelungen dieses Gesetzes werden für alle noch offenen Fälle angewendet. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds, das nun im Rahmen der Gleichbehandlung auch bei eingetragenen Lebenspartnern zum Tragen kommen wird, ist jedoch erst ab dem Veranlagungszeitraum 2014 vorgesehen. Dies betrifft Kirchenmitglieder, deren Partner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt.
Daneben ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die bereits vollzogenen einkommensteuerrechtlichen Änderungen des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Kirchensteuerrahmengesetz nachzuvollziehen.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt weiterhin Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines automatisierten Verfahrens zum Einbehalt der Kirchenkapitalertragsteuer, das das bisherige Verfahren ablöst. Die Kirchenkapitalertragsteuer wird seit 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben.
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erstellt am:
14.10.2014
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