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EU-Förderung

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Schwerpunkte der künftigen EU-Programme des Landes festgelegt. Danach werden die Bereiche Innovationsförderung, CO2-Minimierung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen künftig die finanziell gleichstarken Kernbereiche der EU-Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bilden und zusammen 80 Prozent der EFRE-Mittel umfassen. Weitere 20 Prozent der EFRE-Mittel werden auf den Förderschwerpunkt Regionalentwicklung entfallen, aus dem vor allem die benachteiligten Regionen Niedersachsens besonders unterstützt werden sollen.

Im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden die Schwerpunkte auf die Bereiche Armutsbekämpfung, Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung sowie Chancengleichheit und Frauenförderung gelegt, die ebenfalls gut 80 Prozent der ESF-Mittel ausmachen sollen. Auch im ESF soll ein Förderschwerpunkt Regionalentwicklung dafür sorgen, dass lokale Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte den benachteiligten und besonders stark vom demografischen Wandel betroffenen Gebieten zusätzliche Perspektiven eröffnen.

Mit der Schwerpunktsetzung der EU-Programme wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die EU-Mittel zukünftig dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten. Die Einführung des eigenständigen Förderschwerpunktes Regionalentwicklung wird einen wirksamen Beitrag dazu leisten, in den bisher benachteiligten Regionen Aufholprozesse einzuleiten und die Regionen in Niedersachsen in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung insgesamt wieder dichter zueinander zu bringen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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