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Finanzminister Schneider wird Mitglied im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag der Entsendung von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider in den Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 1. Januar 2014 zugestimmt.

Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Verwaltungsrat aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Bundesrats und des Bundestags, sowie des Kreditwesens, der Gemeindeverbände und der Gewerkschaften besteht. Der Bundesrat entsendet sieben Mitglieder in den Verwaltungsrat. Mit Ablauf des Jahres 2013 scheiden turnusgemäß Verwaltungsratsmitglieder aus vier Ländern aus. Durch Beschluss der Finanzministerkonferenz am 1. Oktober 1992 erfolgt die Besetzungsreihenfolge im Rotationsverfahren. Demnach hat Niedersachsen für die Amtsperiode ab 2014 ein Mandat zu besetzen. Die Amtsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Die KfW gewährt als größte nationale Förderbank der Welt u.a. Darlehen zur Förderung der deut­schen Wirtschaft im Zusammenhang mit Ausfuhrgeschäften inländischer Unternehmer sowie für förderungswürdige Vorhaben im Ausland insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammen­arbeit. Das Kapital der KfW wird zu vier Fünfteln von der Bundesrepublik Deutschland und zu ei­nem Fünftel von den Ländern gehalten. Eine angemessene Berücksichtigung niedersächsischer Interessen wird durch die Beteiligung des Landes an der KfW gewährleistet. Niedersachsen hält einen Anteil von 1,94 Prozent an der KfW.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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