Geplante Einführung europäischer Rechnungsführungsstandards für öffentliche Haushalte: Kabinett will über Bundesratsinitiative Rechte der Länder stärken
Die EU-Kommission beabsichtigt für spätestens Anfang 2015 eine Verordnungsinitiative zur verbindlichen Einführung von Europäischen Rechnungslegungsstandards (EPSAS), die im Ergebnis auf die mittelfristig zwingende Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) für alle staatlichen Ebenen hinaus laufen würde. Da die besonderen Interessen von Ländern und Kommunen nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung bei dieser Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt werden, hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards in den Bundesrat einzubringen. Neben Niedersachsen werden sich nach derzeitigem Stand auch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beteiligen.
Ziel des Antrages ist es, im Hinblick auf die Tragweite der Planung der Kommission zunächst einen offenen Diskussions- und Abwägungsprozess zu führen, der die Länderinteressen berücksichtigt. In Deutschland bestehen seit 2009 parallel mehrere Optionen zur Haushaltswirtschaft und Rechnungslegung (Stichworte: Kameralistik, erweiterte Kameralistik, Doppik oder Produkthaushalt). Die hier bislang mögliche Entscheidungsbefugnis zwischen unterschiedlichen Modellen würde mit dieser Verordnungsinitiative in Frage gestellt. Nicht nur die Doppik, sondern auch die anderen Modelle können die erhöhten statistischen Anforderungen, mit denen die EU ihr Vorhaben vorrangig begründet, mit hoher Datenqualität erfüllen. Bei einer verpflichtenden Einführung der Doppik bestünde zudem die Gefahr, dass die Parlamente der Länder in ihren Kontrollmöglichkeiten im Haushaltsvollzug und damit in ihrer Haushaltshoheit geschwächt werden.
Weiterhin wollen die Länder mit der Initiative sicherstellen, dass eine ausreichende Abwägung der voraussichtlich erheblichen Kosten des Vorhabens und des Nutzens erfolgt. Nach Schätzungen der EU würden die Kosten für eine Einführung der Doppelten Buchführung allein für das Land Niedersachsen etwa 225 Millionen Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren betragen. Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen bei gegebenenfalls notwendigen Umstellungen müsste ein Ausgleich durch den Bund geleistet werden.
Der Bund beabsichtigt zwar, den Entwicklungsprozess aktiv mit zu gestalten, lässt jedoch erkennen, dass dies nicht das Eintreten für den dauerhaften Erhalt der bisherigen Optionen umfassen wird. Länder und Kommunen sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, ihre Interessen unverzüglich selbst in den Prozess einzubringen.
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erstellt am:
17.12.2013
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