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Gesetzesentwurf zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz sowie dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.

Mit dem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen die Kommunen in die Lage versetzen werden, die Zahl der noch fehlenden Jahresabschlüsse zügig abzubauen. Zukünftig soll eine gesetzeskonforme und fristgerechte Aufstellung der Jahresabschlüsse ermöglicht werden. Eine Umfrage bei den niedersächsischen Kommunen hatte ergeben, dass eine hohe Anzahl von Jahresabschlüssen noch nicht erstellt sind und es ohne eine entsprechende Regelung nicht gelingen wird, zügig alle fehlenden Jahresabschlüsse zu erstellen und zu prüfen.

Daneben sollen zum einen im Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) insbesondere unter Klarstellungsgesichtspunkten notwendige Korrekturen vorgenommen und zum anderen der Anwendungsbereich des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz genauer formuliert werden. Ziel ist eine bessere Abstimmung mit den Vorschriften der DSGVO und des NDSG.

Mit der vorgeschlagenen Änderung im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit für Zweckverbände soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, zu den Sitzungen der Verbandsversammlung durch Nutzung moderner Kommunikationstechnik einzuladen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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