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Grünes Licht für die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen: Kabinett gibt Verordnungsentwurf zur Verbandsanhörung frei

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Rechtsänderung zur Verbandsanhörung freigegeben, die zur Umsetzung der Einrichtung einer landesweiten Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich ist. Die Einrichtung der landesweiten Zentralstelle ist bereits im Herbst vergangenen Jahres beschlossen worden.

Im Wettbewerb um die besten ausländischen Fachkräfte müssen auch im Inland die nötigen Strukturen geschaffen werden, um von der deutschen Wirtschaft dringend benötigte ausländische Fachkräfte nach Deutschland holen zu können.

Dafür wird die Zentralstelle ab Mitte dieses Jahres ihren Betrieb aufnehmen. Organisatorisch wird diese bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) angesiedelt. Ihre Hauptaufgabe wird die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz sein. Diese Aufgabe wird derzeit, seit Einführung des Verfahrens im März 2020 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, von den 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen (Landkreise und größere Städte) wahrgenommen.

Diese Aufgabenverlagerung macht eine Änderung der einschlägigen Zuständigkeitsverordnung erforderlich. Im Rahmen der Verbandsanhörung erhalten die beteiligten Stellen Gelegenheit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Anschließend wird sich das Kabinett erneut und abschließend mit der Änderung der Verordnung befassen. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt dazu: „Die landesweite Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren unterstützt aktiv und direkt die niedersächsischen Unternehmen und Firmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende aus dem Ausland. Darüber hinaus entlasten wir die niedersächsischen Ausländerbehörden, die derzeit diese Aufgabe übernehmen. Insgesamt können wir dadurch auch den Wirtschaftsstandort Niedersachsen stärken. Die Zentralstelle ist damit ein echter Gewinn auf unterschiedlichen Ebenen für unser Land.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de
Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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