Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Infrastrukturvorhaben schneller umsetzen: Landesregierung richtet Interministeriellen Arbeitskreis zur Planungsbeschleunigung ein

Die Landeregierung hat während ihrer Kabinettssitzung am 26. März 2019 die Einrichtung eines Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) zur Beschleunigung der Planung von Infrastrukturvorhaben unter Federführung des Wirtschaftsministeriums beschlossen. Dazu erklärt Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir müssen bei Planung, Genehmigung und Bau von wichtigen Infrastrukturvorhaben dringend schneller werden. Verkehrsinfrastrukturvorhaben, wie beispielsweise der Bau einer Autobahn, dauern von der Planung bis zur Verkehrsfreigabe oft länger als 25 Jahre. Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist jedoch Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und die Mobilität der Menschen in unserem Land.“

Der IMAK soll sich insbesondere die unter niedersächsischer Beteiligung in verschiedenen Gremien, z.B. im „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ und in der Verkehrsministerkonferenz, erarbeiteten Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung weiterverfolgen. „Das größte Beschleunigungspotential liegt auf bundes- oder europäischer Ebene. Niedersachsen hat das im Dezember 2018 in Kraft getretene Planungsbeschleunigungsgesetz auf Bundesebene intensiv begleitet. Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung – leider lässt es aber wichtige Aspekte, die nicht direkt in der Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums liegen, außer Acht. Eine echte Beschleunigung der Planungen lässt sich nur ressortübergreifend erreichen“, sagt Althusmann. In Betracht kommt beispielsweise eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, bei denen sich einige Schritte in aufeinander folgenden Verfahren nahezu wiederholen. Geprüft wird zudem die Einrichtung einer zentralen Landesdatenbank für Umweltdaten, in der bereits erhobene Daten über das Vorhandensein von Tier- und Pflanzenarten abrufbar sein sollen, die für die Planung und Genehmigung eines Infrastrukturvorhabens erforderlich sind.

Hintergrund:

Um bei Infrastrukturvorhaben auf Landesebene schneller zu werden hat das Wirtschaftsministerium bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen und weitere geplant: Im Ministerium widmet sich eine zusätzliche Mitarbeiterin explizit der Planungsbeschleunigung und prüft derzeit auch Beschleunigungsmöglichkeiten im Landesrecht. Zudem wurden die Mitarbeiterkapazitäten in der Landesstraßenbaubehörde gesichert und die so genannten DILAU-Mittel (Mittel für Dienstleistungen Außenstehender) für 2019 um 20,4 Millionen Euro auf 64 Millionen Euro erhöht. Der nächste Schritt ist die Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes, an der derzeit gearbeitet wird. Ein wichtiger Punkt ist dabei ein vereinfachtes Verfahren, analog zu den neuen Regeln bei den Bundesfernstraßen. Um Zeit zu sparen soll auch für die Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen die Möglichkeit geschaffen werden, bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ein vereinfachtes Verfahren (sog. Plangenehmigung) anzuwenden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln