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Jüdische Landesverbände von Niedersachsen bekommen mehr Geld vom Land – Kabinett stimmt geänderten Verträgen zu – Abschließend entscheidet der Landtag

Zur Sicherstellung des jüdischen Lebens bekommen die beiden jüdischen Landesverbände in Niedersachsen künftig mehr Geld vom Land. Ergänzend zu den bisherigen Beträgen erhalten sie in diesem und im nächsten Jahr jeweils zusammen zwei Millionen Euro mehr.

Nach den bestehenden Verträgen erhält der Landesverband der Jüdischen Gemeinden bisher eine laufende Landesleistung in Höhe von 2,68 Millionen Euro pro Jahr, der Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden erhält 435.000 Euro. 2020 und 2021 sollen die jährlichen Leistungen für den Landesverband Jüdischer Gemeinden zunächst um 1,6 Millionen Euro und für den Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden um 400.000 Euro erhöht werden.

Ab 2022 soll die sogenannte Staatsleistung dann regelmäßig angepasst werden. Ab 2022 orientieren sich die Beträge dann jeweils an der Entwicklung der Besoldung der Landesbeamten. Das ist bei vergleichbaren Staatsleistungen üblich.

Die Verträge zwischen dem Land und den Landesverbänden sind bereits unterzeichnet, sie müssen aber noch vom Landtag bestätigt werden. Das Landeskabinett hat dem Änderungsentwurf heute zugestimmt. Im nächsten Schritt soll der Entwurf im Landtag beraten und beschlossen werden.

Hintergrund: Aufgrund des Anschlages auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hatte der Landtag beschlossen, die vertraglichen Landesleistungen an die beiden Jüdischen Landesverbände im Haushaltsjahr 2020 zunächst einmalig um insgesamt zwei Millionen Euro zu erhöhen. Ziel ist die Intensivierung des Schutzes der jüdischen Gemeinschaft. Zugleich soll die Landesleistung in Niedersachsen an den Durchschnitt ähnlicher Zuwendungen anderer Bundesländer angeglichen werden.

Bislang liegt diese um etwa 250 Euro pro Mitglied unter dem Durchschnitt der Leistungen aller Bundesländer an die jüdische Gemeinschaft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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