Kabinett beschließt Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr
In seiner Sitzung am (heutigen) Montag hat das niedersächsische Landeskabinett die Verordnung zur Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr“ beschlossen. Diese wird künftig unter dem Kürzel „ZustVO-NPOG“ geführt.
Mit der Änderung werden insbesondere Bedarfe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) sowie des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) umgesetzt:
- Im Bereich des Arzneimittelgesetzes wird für die Überwachung von Betrieben, die Großhandel mit medizinischen Gasen betreiben, eine Zuständigkeitsverlagerung von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die vier Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter vorgenommen.
- Zugunsten einer landeseinheitlichen Verfahrensweise wird eine sachliche Zuständigkeit für die Ernennung von Tierärztinnen und Tierärzten zu amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten begründet. Außerdem wird die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotikaminimierung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum 01.01.2022 auf die kommunalen Veterinärbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte verlagert. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich aufgrund einer Änderung eines Staatsvertrages zwischen Bremen und Niedersachsen rückwirkend ab dem 01.07.2021 auf den Landkreis Cuxhaven verlagert.
- Im Bereich des MI entfallen durch die Gründung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) Aufgaben bei den Polizeidirektionen, die nun durch das NLBK wahrgenommen werden sollen.
- Schließlich sollen redaktionelle Anpassungen im Rahmen der Rechtsbereinigung vorgenommen werden.
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erstellt am:
13.12.2021
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