Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung für eine Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO)
Regelmäßig sind Beamtinnen und Beamte dienstlich zu beurteilen. Auf Grund der dynamischen Entwicklung in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre muss nun das niedersächsische Beurteilungswesen grundsätzlich neu strukturiert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen zukünftig vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht wie bisher, dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen.
Um diesen Vorgaben der Rechtsprechung zu entsprechen, müssen die gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Damit die Umsetzung noch rechtzeitig vor dem nächsten Regelbeurteilungsstichtag erfolgen kann, hat die Landesregierung entschieden, den Beurteilungszeitraum um ein Jahr zu verlängern und die nächste Regelbeurteilungsrunde für die allgemeine Landesverwaltung erst im Herbst 2024 durchzuführen.
Damit wird die Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen erhalten und die Durchführungen von Auswahlverfahren weiterhin rechtssicher ausgestaltet.
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erstellt am:
27.06.2023
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