Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Dieser dient der Anpassung des niedersächsischen Melderechts an geändertes Bundesrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schaffung von Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung des Meldewesens, die insbesondere für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich sind. In diesem Zusammenhang werden dem Landesbetrieb IT.Niedersachsen als Meldebehörde weitere Aufgaben übertragen.
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erstellt am:
12.10.2021
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