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Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz


Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Dieser dient der Anpassung des niedersächsischen Melderechts an geändertes Bundesrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schaffung von Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung des Meldewesens, die insbesondere für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich sind. In diesem Zusammenhang werden dem Landesbetrieb IT.Niedersachsen als Meldebehörde weitere Aufgaben übertragen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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