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Kabinett beschließt Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO)

In der Sitzung am (heutigen) Dienstag hat die Landesregierung eine Änderung der Verordnung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) beschlossen.

Im Zusammenhang mit der Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter im Jahr 2018 wurde in das Niedersächsische Laufbahnrecht unter anderem eine Regelung zur Verkürzung der beamtenrechtlichen Probezeit beim Zusammentreffen mit Elternzeit aufgenommen. Mit der Änderung wurde die Intention verfolgt, einen Beitrag zum Ausgleich kinderbetreuungs- und pflegezeitbedingter Verzögerungen zu schaffen und insoweit das berufliche wie familiäre Fortkommen von Beamtinnen und Beamten zu fördern. Durch eine Ergänzung der Regelung in § 7 Abs. 3 soll eine Klarstellung vorgenommen werden, wie Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten im Rahmen der beamtenrechtlichen Probezeit berücksichtigt werden. Hierdurch sollen insbesondere Rechtsunsicherheiten in speziell gelagerten Fallgruppen ausgeräumt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Bestimmungen für die Berufsausbildung in der Pflege. Mit Ablauf des 31.12.2019 sind das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz außer Kraft getreten. Mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz wurde die Pflegeausbildung neu strukturiert und eine hochschulische Pflegeausbildung gesetzlich geregelt. Mit den vorliegenden Änderungen wird das Laufbahnrecht an die aktuelle Studienlandschaft und die zu verzeichnende Akademisierung beruflicher Tätigkeiten auf dem Sektor Gesundheit und Pflege angepasst. Dies erfolgt durch die Aufnahme weiterer Qualifikationsmöglichkeiten für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste. Hierbei wird den speziellen Anforderungen in dieser Fachrichtung Rechnung getragen.

Neben diesen Themen enthält die Verordnung noch redaktionelle Folgeänderungen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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