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Kabinett beschließt Verschmelzung von Beteiligungsgesellschaften des Landes und Ausgliederung der gebundenen Volkswagen-Aktien in eine gGmbH

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Beteiligungsstruktur des Landes neu zu ordnen. Sie plant, im ersten Halbjahr 2025 die Holdinggesellschaft Niedersachsen Invest GmbH (NIG) auf die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) zu verschmelzen. Dadurch soll die HanBG in die Rechte und Pflichten der NIG eintreten, die durch die Verschmelzung aufgelöst werden soll.

Die NIG wird im kommenden Jahr Verpflichtungen aus Darlehen erfüllen müssen, die sie 2020 eingegangen ist. Die geplante Verschmelzung ist die wirtschaftlichste Lösung, um die dafür nötige Liquidität zu gewährleisten.

„Die HanBG verfügt bereits über ein breites Portfolio an Beteiligungen. Sie ist deshalb gut in der Lage, Zinslasten zu übernehmen und auch in Zukunft Anleihen zu tilgen. Zudem hat sie als etablierter Akteur Zugang zum Kapitalmarkt, um ausstehende Anleihen zu refinanzieren. Das wollen wir mit der Verschmelzung stärker nutzen“, sagt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.

Aktuell steht noch eine Antwort auf eine Anfrage an die EU-Kommission aus, ob die Verschmelzung den europäischen Beihilferegeln entspricht. Außerdem müssen noch steuerliche Fragen mit den Finanzbehörden geklärt werden. Zu beidem erwartet die Landesregierung eine positive Rückmeldung.

Des Weiteren beabsichtigt das Land, vor der Verschmelzung sechs Prozent der Anteile der Nord/LB von der HanBG zu erwerben. Damit soll ermöglicht werden, dass die HanBG weiter als schlanke Beteiligungsgesellschaft betrieben werden kann, ohne zusätzliche Berichts- und Aufsichtspflichten. Aus demselben Grund waren bereits 2019 die Anteile an der Nord/LB auf HanBG und NIG verteilt worden.

Im Rahmen des heutigen Beschlusses hat die Landesregierung außerdem grünes Licht gegeben für die Ausgliederung der gebundenen Volkswagen-Anteile aus der HanBG in eine noch zu gründende gGmbH. Aktuell hält die HanBG rund 59 Millionen Stammaktien der Volkswagen AG, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht. Von diesen Aktien sind circa 51 Prozent gebunden. Das heißt, das Land ist verpflichtet, die Bruttodividende an die Volkswagen-Stiftung auszukehren, die für diese Anteile ausgeschüttet wird.

Bisher ist es so, dass bei einer Dividendenausschüttung der Landeshaushalt an die Stiftung zahlen muss, obwohl die Dividende vollständig an die HanBG geht. Im Landeshaushalt stehen dieser Verpflichtung also keine Einnahmen gegenüber.

Deshalb nimmt die HanBG bislang, soweit es die Ertrags- und Rechtslage zulässt, aus den jeweiligen Jahresergebnissen Ausschüttungen an das Land vor. Um künftig dieses umständliche Verfahren zu erleichtern, beabsichtigt die Landesregierung daher, die gebundenen VW-Aktien auf eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) zu übertragen, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der HanBG sein soll. Die gGmbH könnte die Zahlungsverpflichtung an die Volkswagen-Stiftung ab 2025 direkt erfüllen, also ohne Umweg über Landeshaushalt und HanBG.

Hintergrund:

Die HanBG hält unter anderem die Beteiligungen des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG, der Salzgitter AG, der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, der Deutschen Messe AG sowie teilweise an der Norddeutschen Landesbank.

Die NIG hält bislang den größeren Anteil an der Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank sowie alle Anteile an der Fürstenberg Holding GmbH.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium
pressestelle@mf.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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