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Kabinett beschließt weitere Teilkommunalisierung des Staatsbades Nenndorf

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, weitere Teilbereiche des Staatsbades Nenndorf an die Stadt Bad Nenndorf zu veräußern. Das Land Niedersachsen und die Stadt Bad Nenndorf sind übereingekommen, die Teilbereiche „Therme/Quellen“ und „Moorbadehaus/Moor“ an die Stadt zu übertragen.

Der Verwaltungsausschuss und der Stadtrat der Stadt Bad Nenndorf haben die notwendigen Beschlüsse auf kommunaler Ebene bereits gefasst. Der Kernbereich des Staatsbades, die Reha-Klinik, verbleibt beim Land, da ihr Betrieb durch die Stadt aus kommunalrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Mit der Übertragung der Teilbereiche des Staatsbades entfallen künftig die haushaltsmäßigen Belastungen des Landes aufgrund des bisherigen Verlustausgleichs dieser Geschäftsfelder. Für die Stadt Bad Nenndorf bietet sich der Vorteil, dass diese künftig das Bild der Stadt bei den Gästen und Einwohnern in diesen zentralen kurörtlichen Aufgabenbereichen selbst gestalten kann und es künftig auch keine unterschiedlichen Verantwortungsträger mehr gibt.


Die wesentlichen Eckpunkte des noch zu unterzeichnenden Kommunalisierungsvertrages stellen sich wie folgt dar:

  • 36 Beschäftigte der Betreibergesellschaft Nenndorf werden von der Kommune übernommen.
  • Die dem Landesbetrieb zugeordneten Grundstücke, die für die zu übertragenden Bereiche notwendig sind, werden für einen Euro veräußert.

  • Zwei weitere nicht betriebsnotwendige Grundstücke werden zum Verkehrswert von 572.000 Euro an die
    Stadt Bad Nenndorf veräußert.
  • Als Beitrag zur Finanzierung der Aufgabenfortführung leistet das Land an die Stadt einen Zuschuss von 12 Millionen Euro, der gleichmäßig verteilt auf zehn Jahre ausgezahlt wird.
  • Anteilige Beteiligung des Landes an eventuell auftretenden außerplanmäßigen Instandhaltungs- und Investitionsbedarfen bei den Immobilien und technischen Einrichtungen.
  • Sanierung der Landgrafentherme durch die Stadt in Abstimmung unter Kostenbeteiligung des Landes.

Hintergrund:

Das Staatsbad Nenndorf ist im Wege der Rechtsnachfolge vom Land Preußen auf das Land Niedersachsen übergegangen. Bis 1974 wurde es insgesamt als Landesbetrieb geführt. Ende 1974 wurde dann die Niedersächsische Bädergesellschaft mbH als Betriebsgesellschaft für alle Standorte (damals Band Nenndorf, Bad Pyrmont, Norderney und Wangerooge) gegründet. Auf diese gingen das gesamte bewegliche Vermögen der Landesbetriebe und die Beschäftigen über. Das Grundvermögen verblieb bei den Landesbetrieben. In der Folgezeit schieden die Staatsbäder Wangerooge und Norderney durch Kommunalisierung bereits aus dem Verbund aus. Anfang 2005 erfolgte beim Staatsbad Nenndorf die erste Teilkommunalisierung, indem die Teilbereiche „Kurpark/Grünpflege“ und „Veranstaltung/Marketing“ bereits an die Stadt Bad Nenndorf übertragen wurden. Mit dem heutigen Beschluss erfolgt die zweite Teilkommunalisierung des Staatsbades Nenndorf.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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