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Kabinett beschließt zweiten Bericht zur inklusiven Schule in Niedersachsen

Vor 11 Jahren (mit Schuljahresbeginn 2013/14) hat das Land Niedersachsen die inklusive Schule eingeführt – zunächst beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5. Inzwischen werden rund 37.400 Schülerinnen und Schüler (Stand 2023) mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf inklusiv unterrichtet. Damit besuchen gut 65 Prozent aller förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen eine öffentliche allgemeinbildende Schule. Das geht aus dem jetzt vorliegenden zweiten Bericht der Landesregierung „zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule“ hervor. Am (heutigen) Dienstag hat das Kabinett den beigefügten Bericht freigegeben. Er wird jetzt dem Landtag zur Kenntnis vorgelegt.

Bereits zur Einführung der „inklusiven Schule“ hatte die damalige Landesregierung in § 178 des Niedersächsischen Schulgesetzes festgelegt, dass 2020 und dann alle vier Jahre geprüft und per Bericht festgehalten werden soll, wie sich die schulische Inklusion in Niedersachsen entwickelt. Jetzt liegt der zweite Bericht vor.

Neben Rahmengrundlagen und rechtlichen Vorgaben beschreibt der Bericht die Entwicklung der Inklusion unter anderem anhand der Zahlen der Schülerinnen und Schüler, eingesetzter Personalressourcen sowie Inklusionsfolgekosten. Auch die Qualifizierung der Lehrkräfte an den allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen zum Thema Inklusion und Strukturen der Beratung und Unterstützung in den inzwischen flächendeckend eingerichteten Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (RZI) werden behandelt. Als weiteres Kapitel neu eingefügt wurde das Thema Begabungsförderung an den niedersächsischen Schulen.

„Mit dem jetzt vorliegenden zweiten Bericht kommen wir nicht nur unserer Verpflichtung nach, die schulische Inklusion in Niedersachsen regelmäßig statistisch zu erfassen und zu überprüfen, die Auswertung macht auch nach außen deutlich, was das Land und besonders die handelnden Fachkräfte in den Schulen bereits erreicht haben. Und nicht zuletzt gibt uns der Bericht wichtige Hinweise zur konsequenten Weiterentwicklung inklusiver Bildung in Niedersachsen“, betont Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg. „Unter anderem mit dem Ausbau der Versorgung von Schulen mit sonderpädagogischem Personal, dem Ausbau von multiprofessionellen Teams in Schulen und der landesweiten Erarbeitung regionaler Inklusionskonzepte durch die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (RZI) setzen wir die zukunftsfähige und praxisnahe Gestaltung der inklusiven Schule fort.“

Hintergrund

Die Inklusion ist ein zentraler Leitgedanke bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Der Bereich Bildung wird speziell in Artikel 24 UN-BRK aufgegriffen. Auch Deutschland ist der Vereinbarung beigetreten. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK am 30. März 2007 und der Ratifizierung als Bundesgesetz im Jahr 2009 (BGBl. II 2009 S. 812 ff.) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, dass nicht mehr der exklusive, ausgrenzende Unterricht, sondern der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mk.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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