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Kabinett bringt Umlage-Finanzierung der Altenpflege-Ausbildung auf den Weg - Rundt: Anreize für neue Ausbildungsplätze entstehen und mehr Fachkräfte

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die mit den Verbänden abgestimmte Altenpflegeausgleichsverordnung beschlossen. Mit mehr Anreizen zur Ausbil­dung will Niedersachsen den Fachkräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Der Bedarf ist groß, ohne entsprechende Gegenmaßnahmen könnten in der Altenpflege bereits im Jahr 2020 etwa 6500 Fachkräfte fehlen. Mit dem neuen Ausgleichsverfahren werden künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Alten­pflege beteiligt – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens beseitigt auch den Wettbewerbsnachteil für jene Einrichtungen, die bereits jetzt ausbilden. Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege erhalten die gezahlte Ausbildungsvergütung vollständig erstattet. Dazu müssen die Träger der rund 3200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Sozialministerin Cornelia Rundt erläuterte, durch die Verpflichtung aller Dienste und Einrich­tungen, für die Ausbildung zahlen zu müssen, werde ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt. „Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Pflegebedürf­tigen orientierte Pflege kann nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden“, sagte Rundt. Die Ausbildungsumlage werde ein starker Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit mehr Menschen die Grund­lage für einen zukunftssicheren Beruf zu bieten.

In der Kabinettssitzung wurde auch die Verbandsanhörung für den Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung" beschlossen. Das Stiftungs­vermögen stammt aus den Restmitteln einer vormals geplanten Altenpflegeumlage und soll nun wieder dem künftigen Altenpflege-Ausgleichsverfahren des Landes zugeführt werden. Die Ausgleichsverordnung dient auch als Grundlage für die Finanzierung der vom Bund ge­planten generalisierten Pflege-Ausbildung. Sie kann an mögliche detaillierte Vorgaben des Bundes noch angepasst werden. Niedersachsen ist damit auf die Einführung einer voraus­sichtlich mit dem Schuljahr 2017 startenden Ausbildungsumlage bestens vorbereitet.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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