Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich zur Verbandbeteiligung frei
Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Für die Aufgabenerfüllung der Kommunen hat die Finanzierung aus der Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs eine große Bedeutung. Während mit dem sogenannten vertikalen Finanzausgleich die zur Verteilung vorgesehene jährliche Gesamtsumme von gegenwärtig circa 5,6 Milliarden Euro gemeint ist, müssen die Parameter, mit welchen die Auszahlungen für die einzelnen Kommunen berechnet werden, der sogenannte horizontale Finanzausgleich, regelmäßig überprüft und gesetzlich umgesetzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun zur Verbandsbeteiligung freigegeben wurde, kommt die Landesregierung dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach. Auf Basis aktueller finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Kriterien, wie die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen verteilt werden, angepasst werden.
Zur Vorbereitung des Gesetzesentwurfs hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung in Abstimmung mit einer dafür eingerichteten Expertenkommission ein Gutachten zur Untersuchung des horizontalen Finanzausgleichs in Auftrag gegeben. Erhalten hat diesen Auftrag das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
Über dieses Gutachtens wurden die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungserfordernisse am aktuellen Finanzausgleichsystem in Niedersachsen ermittelt. Diese bestehen im Wesentlichen in einer Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Zuweisungsmasse auf die Kreis- und Gemeindeebene. Aus den nunmehr vorliegenden aktuellen Berechnungen ergibt sich, dass es zu einer deutlichen Verschiebung der Mittel zugunsten der Gemeindeebene kommen wird. Darüber hinaus ergeben sich auch Änderungen bei der Aufteilung der Zuweisungsmasse auf Landkreisebene.
Das Gutachten sowie die Aktualisierung um die endgültigen Berechnungsergebnisse können auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung heruntergeladen werden.
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erstellt am:
23.06.2025
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