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Kabinett stimmt Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen über die zentralisierte Führung der Schiffsregister zu

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einem zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen geschlossenen Staatsvertrag zur Konzentration der Schiffsregister zugestimmt. Zur Unterrichtung wird diese Zustimmung an den Niedersächsischen Landtag weitergeleitet.

In Schiffsregistern werden die Rechte an See- und Binnenschiffen geführt und übertragen. Rechtlich werden die Schiffe wie Grundstücke behandelt.

Bereits seit 1976 führen die Amtsgerichte Bremen und Bremerhaven das Schiffsregister auch für einige niedersächsische Gerichte in Bereichen der Leine, der Aller und der Weser. Bremen führt insgesamt 25 niedersächsische See- und 20 Binnenschiffe in seinen Registern, die ihren Heimathafen in den Amtsgerichtsbezirken Langen, Osterholz-Scharmbeck, Achim, Diepholz, Nienburg, Stolzenau, Sulingen, Syke oder Verden haben.

Mit dem Entwurf des Staatsvertrages soll die Bearbeitung beim Amtsgericht Bremen konzentriert werden.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz sagte, Niedersachsen unterstütze Bremen gern bei der weiteren Umstrukturierung der Schiffsregister. „Es liegt auch im Interesse niedersächsischer Schiffseigner, dass die Bearbeitung ihrer Registerangelegenheiten möglichst an einer Stelle konzentriert und damit effizient und schnell erfolgt“, erklärte die Justizministerin.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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