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Kommunaler Finanzausgleich: Innenministerium stellt im Kabinett Gutachten zur horizontalen Verteilung der Mittel an die Kommunen vor

Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ist die Landesregierung verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zu überprüfen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ist dieser Auftrag insofern konkretisiert worden, als eine Begutachtung des horizontalen KFA durch eine Expertenkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) erfolgen solle.

Diese Expertenkommission wurde im Frühjahr 2023 vom MI eingesetzt. Der Kommission gehören auch Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und ein externer Wissenschaftler an. Im Sommer 2023 wurde dann dem Niedersächsischen Landesamt für Statistik der Begutachtungsauftrag erteilt mit der Maßgabe, bei der Überprüfung der horizontalen Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs die Expertise der Kommissionsmitglieder einzubeziehen.

Untersucht werden sollte unter anderem, ob demografische Veränderungen, die Berücksichtigung der Einwohnerzahl oder das Aufteilungsverhältnis der Schlüsselzuweisungen auf die Kreis- und Gemeindeebne bei der Verteilung von Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gegenwärtig korrekt berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden dem Kabinett am (heutigen) Dienstag vorgestellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein grundlegender Anpassungsbedarf an dem aktuell praktizierten Ausgleichssystem besteht. Auch vor dem Hintergrund geprüfter Alternativen wurde es finanzwissenschaftlich als eine schlanke und funktionierende Ausgleichsystematik bestätigt. Allerdings weist das Gutachten auf einige verfassungsrechtlich erforderliche Anpassungen von Verteilparametern vornehmen hin.

Erforderlich sei beispielsweise eine Neuberechnung der Aufteilung der Schlüsselzuweisungsmasse zwischen der Gemeinde- und der Kreisebene. Dies wird zu einer deutlichen Verschiebung der Mittel zugunsten der Gemeindeebene führen.

Das Land ist verfassungsrechtliche zu diesen Überprüfungen und zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Anpassungsbedarfe verpflichtet. Dies wird zeitnah geschehen.

Mit dem kommunalen Finanzausgleich werden aktuell pro Jahr etwa 5,6 Milliarden Euro an die niedersächsischen Kommunen ausgeschüttet. Das Land kommt so seiner Verpflichtung nach, die Aufgabenerfüllung der Kommunen sicherzustellen.

Das Gutachten kann auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport heruntergeladen werden.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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