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Konsequentes Handeln gegen Gaffer – mehr Schutz für Opfer und Rettungskräfte / Niedersachsen bringt Gesetzentwurf in den Bundesrat ein

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag entschieden, einen Gesetz­entwurf in den Bundesrat einzubringen, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs für eine ef­fek­tive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ sowie die Verbesserung des Schutzes des Per­sönlichkeitsrechts von Verstorbenen zum Gegenstand hat. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Innenminister Boris Pistorius stellten den Entwurf in Hannover vor.

Immer wieder kommt es nach schweren Unfällen dazu, dass Schaulustige die Opfer mit ih­ren Handys fotografieren oder filmen, statt ihnen zu helfen und hierdurch auch noch die Ret­tungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten verhindern. Anschließend werden die Aufnahmen oftmals über das Internet veröffentlicht.

Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist nach geltendem Recht lückenhaft. Ins­besondere ist das Verhalten sowohl des „Katastrophentouristen“, der die Rettungs- und Auf­räumarbeiten behindert, als auch des Schaulustigen, der dem Notarzt bei einem Verkehrsun­fall im Wege steht, nicht strafbar. Die Justizministerin und der Innenminister sind sich einig, dass das nicht hinnehmbar ist und daher auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Deshalb haben beide Ministerien gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeitet, des­sen Einbringung in den Bundesrat die Landesregierung heute beschlossen hat.

Der Entwurf sieht vor, dass der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außer­dem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophen­schutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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