Konsequentes Handeln gegen Gaffer – mehr Schutz für Opfer und Rettungskräfte / Niedersachsen bringt Gesetzentwurf in den Bundesrat ein
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag entschieden, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs für eine effektive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ sowie die Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen zum Gegenstand hat. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Innenminister Boris Pistorius stellten den Entwurf in Hannover vor.
Immer wieder kommt es nach schweren Unfällen dazu, dass Schaulustige die Opfer mit ihren Handys fotografieren oder filmen, statt ihnen zu helfen und hierdurch auch noch die Rettungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten verhindern. Anschließend werden die Aufnahmen oftmals über das Internet veröffentlicht.
Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist nach geltendem Recht lückenhaft. Insbesondere ist das Verhalten sowohl des „Katastrophentouristen“, der die Rettungs- und Aufräumarbeiten behindert, als auch des Schaulustigen, der dem Notarzt bei einem Verkehrsunfall im Wege steht, nicht strafbar. Die Justizministerin und der Innenminister sind sich einig, dass das nicht hinnehmbar ist und daher auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Deshalb haben beide Ministerien gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Einbringung in den Bundesrat die Landesregierung heute beschlossen hat.
Der Entwurf sieht vor, dass der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2016
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833