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Länder passen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann.

Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag soll der bestehende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert werden, um den Schutz Minderjähiger vor schädlichen Inhalten in Telemediiendiensten zu verbessern. Schwerpunkte des Entwurfs sind unter anderem die Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes sowie die Verbesserung der Durchsetzung von Maßnahmen der Landesmedienanstalten.

Die vom Medienänderungsstaatsvertrag in Deutschland berührten Rundfunkveranstalter, Behörden, Unternehmen und Verbände hatten im Rahmen mehrerer vorgeschalteter Fachgespräche und einer Anhörung zum Diskussionsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vom November 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen wurden auf der Ebene der 16 Länder gemeinsam ausgewertet und zum Teil in die Entwürfe der Staatsverträge eingearbeitet.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Entwurf des Staatsvertrages nach der Vorunterrichtung der Landtage im Umlaufverfahren im März 2025 unterzeichnet. Die Neuregelung soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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