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Landesblindengeld wird an europäisches Recht angepasst

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Änderungsentwurf des „Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde“ zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit dem Entwurf wird das Landesgesetz an europäisches Recht angepasst. Laut Entwurf kann der Anspruch auf Blindengeld unter bestimmten Bedingungen auch für Menschen gelten, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben. So könnte zum Beispiel das blinde Kind eines türkischen Staatsangehörigen, der in den Niederlanden wohnt und für ein Unternehmen mit Sitz in Meppen arbeitet, niedersächsisches Landesblindengeld erhalten.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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