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Landesregierung beschließt Aufstockung des Eigenkapitals der NBank

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag auf gemeinsamen Vorschlag des Wirtschafts- und des Finanzministeriums beschlossen, einen Teil des Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds (WoFF) in die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzubringen und so deren Eigenkapital zu stärken. Angestrebt ist eine Einbringung zur Mitte des kommenden Jahres von maximal der Hälfte des Nominalvolumens des WoFF – das entspricht aktuell rund 900 Millionen Euro. Faktische Auswirkungen auf die soziale Wohnraumförderung des Landes hat das nicht. Die Mittel erhalten so aber einen doppelten Nutzen: Sie stärken das Eigenkapital der NBank auf der einen Seite und stehen auf der anderen Seite den Zwecken und Zielen der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung.

Das Wirtschaftsministerium wird auf Basis der heute vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte einen entsprechenden Einbringungsvertrag mit der Bank abschließen. Die Aufstockung ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der NBank zu einer Investitionsbank mit erweiterten Produktmöglichkeiten.

Mit der Eigenkapitalstärkung soll die NBank in Zukunft deutlich mehr Kredite ausgeben können und unter anderem die Transformation der niedersächsischen Wirtschaft stärker begleiten. Das Geschäftsmodell der Bank ermöglicht es, Förderdarlehen mit langen Laufzeiten anzubieten. Darüber hinaus ist im Rahmen der gemeinsamen Finanzierung mit Hausbanken grundsätzlich eine Risikoteilung möglich, die ebenfalls die Finanzierungsbedingungen für Transformationsprodukte verbessert.

Die Teilübertragung des WoFF wird nicht zu einer Schwächung der Wohnraumförderung führen, die eine tragende Säule der Wohnungspolitik des Landes ist. Alle Rückflüsse der Darlehen, die vom WoFF an die NBank übertragen werden, werden vollständig für die Zwecke und Ziele der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen eingesetzt. Auch das wird durch den erwähnten Einbringungsvertrag sichergestellt. Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrages ist eine Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes, die noch dieses Jahr umgesetzt werden soll.

Finanzminister Gerald Heere: „Wir stärken durch diese Entscheidung die Förderfähigkeit der NBank deutlich, ohne den Landeshaushalt zu belasten. Damit wird sie in Zukunft auf Augenhöhe mit anderen Förder- und Investitionsbanken agieren können. Die niedersächsische Wirtschaft braucht diese verlässliche Unterstützung dringend, um die vielfältigen Herausforderungen der Transformation erfolgreich bewältigen zu können.“

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Die NBank ist eine starke Partnerin für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens. Ihre Rolle in der Förderpolitik des Landes und bei der Finanzierung der enormen Investitionsbedarfe wird weiterentwickelt, und zugleich wird ihr Profil deutlich geschärft. Mit dieser Eigenkapitalstärkung wird die NBank dauerhaft in die Lage versetzt, Möglichkeiten für neue Förderangebote aller Ressorts – besonders für neue Darlehen – anzubieten und die erforderlichen Finanzmittel überwiegend direkt am Kapitalmarkt aufzunehmen.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien: pressestelle@mf.niedersachsen.de oder pressestelle@mw.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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