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Landesregierung beschließt Einbringung des Entwurfs des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Entwurfs zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag beschlossen. Damit soll die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut und dafür gesorgt werden, dass nicht das Geschlecht entscheidend für den beruflichen Fortschritt ist, sondern die jeweilige Qualifikation.

Zu den Schwerpunkten des NGG gehört deshalb, dass Arbeitsplätze bei einer Unterrepräsentanz von Frauen aufgrund struktureller Benachteiligung öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn zu erwarten ist, dass die Besetzung mit einer internen oder dienststellenübergreifenden Ausschreibung erreicht werden kann.

Zudem sollen die Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit gestärkt und unterstützt werden. Daher sollen diese künftig die Möglichkeit eines zweistufigen Beanstandungsverfahren sowie ein Klagerecht erhalten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Gremien in der öffentlichen Verwaltung paritätisch besetzt werden und eine geschlechtergerechte Sprache zur Anwendung kommt.

Weiterhin soll die bisherige Berichtspflicht der Landesregierung – einschließlich der regelmäßigen Befragung aller niedersächsischen Dienststellen – durch die Einführung einer Gleichstellungsstatistik ersetzt werden. Um den Bürokratieaufwand zu senken, wird im neuen NGG der Zeitraum für die Erstellung eines Gleichstellungsplans von drei auf vier Jahre ausgeweitet.

Nicht umfasst vom Geltungsbereich des Gesetzes sind die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe sowie die wirtschaftlich selbstständig geführten Einrichtungen der Kommunen. Sie sollen allerdings künftig aktiv und eigenständig Gleichstellungsmaßnahmen entwickeln, die geeignet sind, struktureller Benachteiligung – insbesondere von Frauen – entgegenzuwirken.

„Ich bin überzeugt davon, dass ein novelliertes Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz der richtige Hebel wäre, um gerade im Bereich der Personalentwicklung, bei der Besetzung von Gremien, aber auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen wichtigen Beitrag für die Gleichberechtigung von Frauen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen zu leisten“, begrüßt Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi den Kabinettsbeschluss. „Der öffentliche Dienst und all seine Institutionen haben per Grundgesetz die Verpflichtung, aktiv tätig zu werden, um die tatsächliche, und nicht nur die rechtliche, Gleichstellung von Frauen weiter voranzubringen. Diesem Verfassungsauftrag wollen wir mit der Novellierung des aktuellen NGG entsprechen.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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