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Landesregierung bringt Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes auf den Weg – Neue Chancen für mehr Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt

Das niedersächsische Landeskabinett hat heute die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes auf den Weg gebracht. Es wurde die Freigabe der entsprechenden Verordnung zur Anhörung der Kommunen und Verbände beschlossen.

Das Bundesgesetz gibt Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, neue und geschärfte Instrumente an die Hand, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Welche Kommunen das sind, wird vom Land bestimmt. Derzeit umfasst die Liste Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg sowie alle Ostfriesischen Inseln. Die Auswahl geht zurück auf die Zeit der Einführung der „Mietpreisbremse“. Sie erfolgte auf der Basis einer Analyse der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Von den Kommunen vorgetragene regionale Besonderheiten und aktuelle örtliche Erkenntnisse zu den lokalen Wohnungsmärkten wurden berücksichtigt.

Dazu Bauminister Olaf Lies: „Das Gesetz des Bundes eröffnet neue Chancen für den Wohnungsbau, vor allem für bezahlbare Wohnungen, die wir so dringend brauchen.“

Die Neuerungen durch das Baulandmobilisierungsgesetz im Überblick:

Eines der wichtigsten Instrumente, das in den genannten Kommunen eingesetzt werden soll, erlaubt eine intensivere bauliche Ausnutzung von Grundstücken. Die Möglichkeit, Baugenehmigungen auch abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen, soll für Wohnungsbauvorhaben erweitert werden.
Es könnten dann z. B. in Einzelfällen eine höhere Geschosszahl oder Anbauten als bisher bewilligt werden.

Ein weiteres Instrument ist das geschärfte Baugebot: Auf Grundstücken mit ungenutztem Wohnungsbaupotential soll die Bebauung angeordnet werden können. Das unterläuft Bodenspekulationen und mobilisiert Bauland.

Das kommunale Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken soll verbessert werden. Auch dieses Instrument richtet sich gegen Spekulationen und kann helfen, bestehende Missstände zu beseitigen.

Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung soll es außerdem noch ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen geben. Auf Umwandlungen bislang günstiger Wohnungen folgen oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen und schließlich eine Weitervermietung zu Preisen, die für die meisten unerschwinglich sind.

Es sollen, so Lies, möglichst viele Kommunen in die Lage versetzt werden, die neuen Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen. Er will deshalb eine neue Analyse der Wohnungsmarksituation in Niedersachsen durchführen lassen, um so über aktuelle Daten zu verfügen. Lies: „Eine solche Analyse muss gründlich sein, das geht nur nicht von heute auf morgen. Deshalb sorgen wir mit unserer Verordnung zunächst dafür, dass auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse die genannten 18 Kommunen in Niedersachsen das Gesetz anwenden können. In einem zweiten Schritt können wir dann den Kreis erweitern.“

Mit dem Kabinettsbeschluss haben Kommunen und Verbände nunmehr sechs Wochen Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Erst dann wird die Verordnung beschlossen.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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