Landesregierung für Gründung einer Bundesnetzgesellschaft
Netzausbau und Offshore-Anbindungen müssen vorangetrieben werden
Die niedersächsische Landesregierung sieht den Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende im Ausbau des Höchstspannungs-Stromnetzes einschließlich der Errichtung der erforderlichen Netzanbindungen von Offshore-Windparks. Um den dringend erforderlichen Netzausbau unabhängig von den derzeit bestehenden Regelzonenverantwortlichkeiten voranzutreiben, hält sie die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft für erforderlich. In ihrer (heutigen) Sitzung hat die Landesregierung daher einen Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen.
Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes verläuft bisher nur zögerlich, dies gilt insbesondere für den Bereich der Offshore-Netzanbindungen. Deutschland ist derzeit in vier sogenannte Regelzonen aufgeteilt, in denen jeweils ein Betreiber für das Übertragungsnetz verantwortlich ist. Allerdings sei, so Umweltminister Wenzel, nicht jeder Übertragungsnetzbetreiber finanziell in der Lage, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. So hat die Bundesnetzagentur im November vorigen Jahres dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet die Zertifizierung zum Betrieb eines Transportnetzes (§ 4 a Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) nicht erteilt. Das Unternehmen hatte nicht nachweisen können, dass es über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verfügt.
Mit der Bundesratsinitiative möchte die Landesregierung erreichen, dass die Bewirtschaftung des gesamten Höchstspannungsnetzes - einschließlich der erforderlichen Netzanbindungen von Offshore-Windparks - in einer Hand liegt. Umweltminister Wenzel hält dazu die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft für erforderlich. Sie könnte im ersten Schritt gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern den künftigen Netzausbau finanzieren und realisieren. Später sollte ihr die Bewirtschaftung des Höchstspannungsnetzes komplett übertragen werden. In Zukunft müssten insbesondere die im Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 enthaltenen Maßnahmen („Zubau-Offshorenetz“) umgesetzt werden. Der Netzentwicklungsplan 2013 wurde von der Bundesnetzagentur bislang noch nicht bestätigt.Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2013
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