Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung gibt Änderung der Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte zur Verbandsbeteiligung frei


Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) für die Anhörung der Gewerkschaften und Verbände freigegeben.

Die geplante Änderung soll den Beamtinnen und Beamten, die sich in der Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste für den allgemeinen Verwaltungsdienst befinden und deren Aufstiegslehrgänge im Jahr 2021 oder 2022 enden, einen Ausbildungsabschluss ohne zeitliche Verzögerung ermöglichen.

Durch die Corona-Pandemie wurde auch in den niedersächsischen Studieninstituten der Präsenzlehrbetrieb Mitte März 2020 weitgehend eingestellt. Dadurch können die in der Laufbahnverordnung vorgesehenen Unterrichtsstunden und Lehrgangsklausuren in dem bisher geplanten zeitlichen Rahmen nicht absolviert werden. Mit Verordnung vom 5. Mai 2020 wurde daher geregelt, dass Aufstiegslehrgänge, die im Jahr 2020 enden, weniger als 1100 Unterrichtsstunden (abweichend von § 33 Abs. 3 NLVO) umfassen können, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung dies vorsieht. Aufgrund der momentanen Infektionszahlen kann der Präsenzlehrbetrieb auch weiterhin nicht wieder regelmäßig aufgenommen werden. Die für das Jahr 2020 getroffene Regelung soll sich daher auch auf die Jahre 2021 und 2022 erstrecken.

Darüber hinaus werden derzeit auch für die Verwaltungslehrgänge Lösungen erarbeitet, um den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb sicherzustellen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln