Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung startet Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Abwicklung von gesetzlichen Staatserbschaften

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in den Bundesrat einzubringen. Damit soll eine Beschleunigung der Verwertung überschuldeter Grundstücke im Nachlass gesetzlicher Staatserbschaften erreicht werden.

Das Niedersächsische Liegenschaftsmanagement verwaltet einen wachsenden Bestand von mittlerweile mehr als 4.000 nicht vollständig abgewickelter Nachlässe. In einem Drittel dieser Nachlässe ist ein meist völlig überschuldetes Grundstück wesentlicher Grund für die Nichtabwicklung.

Die freihändige Veräußerung am Markt ist insbesondere bei mehreren Grundpfandrechtsgläubigern praktisch kaum möglich. Auch eine durch den Staatserben betriebene Zwangsversteigerung verspricht meist wenig Erfolg. Das nach dem Zwangsversteigerungsrecht anzusetzende Mindestgebot wird in diesen Fällen so berechnet, dass immer alle grundbuchlich abgesicherten Rechte abgedeckt werden. Damit liegt das Mindestgebot oft über dem Verkehrswert und macht eine Versteigerung beziehungsweise die Erteilung eines Zuschlags sehr unwahrscheinlich. Im Ergebnis bleiben die Grundstücke im Eigentum des Landes, das aufgrund der häufig prekären Grundstücks- und Gebäudezustände vielfach Verkehrssicherungspflichten durchführen und finanzieren muss. Die Nachlass- beziehungsweise Grundpfandrechtsgläubiger können an diesen Kosten aber kaum beteiligt werden.

Mit der Gesetzesinitiative soll erreicht werden, dass in Fällen der Zwangsversteigerung von Grundstücken auf Antrag des gesetzlichen Staatserben das Mindestgebot nur so hoch sein muss, dass es ausschließlich die Kosten des Versteigerungsverfahrens abdeckt.

Mit dem Zuschlag würden alle nachrangig im Grundbuch eingetragenen Rechte automatisch erlöschen. Damit ließe sich die Aussicht auf eine zügige und erfolgreiche Zwangsversteigerung – gerade auch im Interesse aller Nachlassgläubiger – enorm steigern. Zugleich würde die Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit solcher Grundstücke deutlich verbessert.

Dazu der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere: „Unser Ziel ist es, die Grundstücke zügig dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen und den Aufwand des Staates für deren Sicherung zu minimieren. Die vielen Hängepartien in unserem Bestand könnten so aufgelöst werden.“


Zum Hintergrund
:

Wenn in einem Erbfall keine Erben ermittelt werden können, muss das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte, das Erbe antreten. Dies geschieht erst mit Feststellung durch das Nachlassgericht, meist auf Antrag eines Nachlassgläubigers. So sollen herrenlose Nachlässe verhindert sowie für Nachlassgläubiger Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gesichert werden. Das Bundesland gewährleistet als Verwalter die geordnete Abwicklung des Nachlasses.

Die Anzahl der gesetzlichen Staatserbschaften ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Niedersachsen enorm gestiegen. Gingen 2005 noch überschaubare 153 solcher Erbschaften beim Land ein, ist deren Anzahl 2018 auf einen zwischenzeitlichen Höchststand von 2.010 angewachsen und hat sich danach auf hohem Niveau eingependelt.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln