Mehr Flexibilität und moderne Prüfungsformate – Niedersachsen reformiert Juristenausbildung
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetz (NJAG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die juristische Ausbildung moderner zu gestalten und stärker an die gesellschaftlichen und digitalen Entwicklungen anzupassen.
Kern der Reform ist die Flexibilisierung des Studiums und der Prüfungsanforderungen. Einen besonderen Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens stellt die Einführung des sogenannten
E-Examens dar: Prüflinge können ihre Aufsichtsarbeiten in den beiden juristischen Staatsexamina künftig auch elektronisch anfertigen und müssen die umfangreichen Klausuren nicht mehr handschriftlich verfassen. Damit geht Niedersachsen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und erleichtert zugleich den Ablauf der Prüfungen für alle Kandidatinnen und Kandidaten, für die Prüferinnen und Prüfer sowie für das Prüfungsamt. Daneben soll Studierenden in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden, das verpflichtende Gerichtspraktikum auch bei Landgerichten, Fachgerichten oder Staatsanwaltschaften zu absolvieren. Außerdem sieht der Entwurf eine Flexibilisierung bei der Zulassung zur Pflichtfachprüfung vor: Studierende sollen Schlüsselqualifikationen wie etwa Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik oder Streitschlichtung auch in anderen Studiengängen erwerben können. Die im Schwerpunktbereich des Studiums zu belegenden Semesterwochenstunden werden von 16 auf 12 Wochenstunden und damit auf das bundesweit übliche Mindestmaß reduziert.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung des sogenannten „Speyer Semesters“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Dieses Semester soll künftig flexibler in die Ausbildung integriert werden. Es soll möglich sein, das „Speyer Semester“ auch in der vierten Pflichtstation des juristischen Vorbereitungsdienstes, der sogenannten „Anwaltsstation“, zu absolvieren.
Außerdem sollen die Wahlbereiche erweitert werden auf die Bereiche Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht.
Zur Effizienzsteigerung im Korrekturverfahren soll bei Abweichungen zwischen Erst- und Zweitkorrektur von bis zu drei Punkten künftig der arithmetische Mittelwert gebildet werden – ein Einfaches, gerechtes und transparentes Verfahren.
„Mit dieser Reform möchten wir die juristische Ausbildung in Niedersachsen weiter nach vorne bringen und sie den Anforderungen an die heutige Zeit anpassen. Insbesondere das sogenannte E-Examen, also das Anfertigen der Klausuren in elektronischer Form, wäre ein echter Meilenstein für unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen und ein klares Bekenntnis für eine moderne und effiziente Justiz“, fasst die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann den Gesetzentwurf zusammen.
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erstellt am:
23.06.2025
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