Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Mehr Transparenz durch Rechtsbereinigungen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch weitere Rechtsbe­reinigungen beschlossen. Durch den entsprechenden Gesetzentwurf wird der Normenbe­stand des Landes reduziert und transparenter. Er greift Kleinstgesetze sowie Regelungs­reste von aufgehobenen oder nicht mehr relevanten Gesetzen auf. Noch notwendige Re­gelungen werden in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, acht nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen sowie zwei Einzelregelungen werden aufgehoben.

Darunter sind beispielsweise das „Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe-, Um­welt- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten“ aus dem Jahr 1965 sowie das „Gesetz zur Vereinheitlichung der Landessozialverwaltung in Niedersachsen“ von 1974. Darüber hinaus werden Lücken im bestehenden Recht geschlossen und erkannte Unklarheiten in Gesetzen beseitigt. Innenminister Boris Pistorius bezeichnete das Vorhaben als guten Schritt in Richtung Transparenz, der gleichzeitig mehr Rechtssicherheit und Übersichtlichkeit ver­schaffe.

Das Gesetz ist zur Verbandsbeteiligung freigeben worden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln