Mehr Transparenz durch Rechtsbereinigungen: Kleinstgesetze werden aufgehoben
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag weitere Rechtsbereinigungen beschlossen. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf wird der Normenbestand des Landes weiter reduziert und transparenter. Er greift Kleinstgesetze sowie Regelungsreste von aufgehobenen oder nicht mehr relevanten Gesetzen auf. Noch notwendige Regelungen werden in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, acht nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen sowie zwei Einzelregelungen werden aufgehoben.
Darunter sind beispielsweise das „Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe-, Umwelt- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten“ aus dem Jahr 1965 sowie das „Gesetz zur Vereinheitlichung der Landessozialverwaltung in Niedersachsen“ von 1974. Darüber hinaus werden Lücken im bestehenden Recht geschlossen und erkannte Unklarheiten in Gesetzen beseitigt. Innenminister Boris Pistorius bezeichnete das Vorhaben als guten Schritt in Richtung Transparenz, der gleichzeitig mehr Rechtssicherheit und Übersichtlichkeit verschaffe.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Niedersächsischen Landtag zur Beratung zugeleitet.