Mehr Transparenz und Eigenverantwortlichkeit für die Justiz – Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Richterwahlausschuss für herausgehobene Stellen
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch die Einbringung eines Gesetzes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz in den Landtag beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung zwei wichtige justizpolitische Ziele um: Sie stärkt die Selbstbestimmung der Justiz und ihre demokratische Legitimation.
Ein Wahlausschuss soll zukünftig vor allem bei der Besetzung von herausgehobenen Ämtern in der Justiz (ab Besoldungsgruppe R 3) mitentscheiden. Der Ausschuss soll sich aus sechs Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags, vier Vertreterinnen oder Vertretern aus der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft in Niedersachsen zusammensetzen. Mit der Beteiligung des Wahlausschusses seien Personalentscheidungen in der Justiz künftig noch stärker demokratisch legitimiert als bisher, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Zudem würden Stellenbesetzungsverfahren deutlich transparenter.
Darüber hinaus sollen die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowohl bei der Verwendung von Haushaltsmitteln als auch bei Personalentscheidungen (beispielsweise Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen) mehr Mitspracherechte erhalten.
Dem Beschluss der Landesregierung ist eine Anhörung von 21 Verbänden und den drei Rechtsanwaltskammern in Niedersachsen vorausgegangen. Daneben waren die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Personalvertretungen in der Justiz von Beginn an in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. In den eingegangenen Stellungnahmen werden wesentliche Teile des Gesetzentwurfs einhellig begrüßt. Lediglich zu einzelnen Punkten haben einige Verbände Änderungsbedarf geltend gemacht. Eine Anregung der Rechtsanwaltskammern zur Wahl des anwaltlichen Mitglieds im Wahlausschuss greift die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf. Dem vereinzelt geäußerten Wunsch nach einer anderen Zusammensetzung des Wahlausschusses ist mit Rücksicht auf die gemeinsam mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erarbeiteten Eckpunkte für die Einrichtung eines Wahlausschusses in Niedersachsen nicht entsprochen worden.
Die Justizministerin dankte den Verbänden und Kammern sowie allen Justizangehörigen für die intensive und konstruktive Mitwirkung in dem Abstimmungsprozess. Die Landesregierung bringe einen ausgewogenen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Damit sei Niedersachsen auf dem Weg zu einem der modernsten Richtergesetze im bundesweiten Vergleich. „Es handele sich um einen bedeutenden Schritt hin zu einer selbstverwalteten Justiz“, sagte Niewisch-Lennartz.Artikel-Informationen
erstellt am:
24.05.2017
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