Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Mehr Transparenz und Eigenverantwortlichkeit für die Justiz – Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Richterwahlausschuss für herausgehobene Stellen

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch die Ein­bringung eines Gesetzes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz in den Landtag beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung zwei wichtige justizpolitische Ziele um: Sie stärkt die Selbstbestimmung der Justiz und ihre demokratische Legitimation.

Ein Wahlausschuss soll zukünftig vor allem bei der Besetzung von herausgehobenen Ämtern in der Justiz (ab Besoldungsgruppe R 3) mitentscheiden. Der Ausschuss soll sich aus sechs Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags, vier Vertreterinnen oder Vertretern aus der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsan­waltschaft in Niedersachsen zusammensetzen. Mit der Beteiligung des Wahlausschusses seien Personalentscheidungen in der Justiz künftig noch stärker demokratisch legitimiert als bisher, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Zudem würden Stellenbesetzungs­verfahren deutlich transparen­ter.

Darüber hinaus sollen die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowohl bei der Verwen­dung von Haushaltsmitteln als auch bei Personalentscheidungen (beispielsweise Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen) mehr Mitspracherechte erhalten.

Dem Beschluss der Landesregierung ist eine Anhörung von 21 Verbänden und den drei Rechtsanwaltskammern in Niedersachsen vorausgegangen. Daneben waren die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Personalvertretungen in der Justiz von Beginn an in die Er­arbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. In den eingegangenen Stellungnahmen wer­den wesentliche Teile des Gesetzentwurfs einhellig begrüßt. Lediglich zu einzelnen Punkten ha­ben einige Verbände Änderungsbedarf geltend gemacht. Eine Anregung der Rechtsan­walts­kammern zur Wahl des anwaltlichen Mitglieds im Wahlausschuss greift die Landesre­gierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf. Dem vereinzelt geäußerten Wunsch nach einer an­deren Zusammensetzung des Wahlausschusses ist mit Rücksicht auf die gemein­sam mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erarbeiteten Eckpunkte für die Einrichtung eines Wahlausschusses in Niedersachsen nicht entsprochen worden.

Die Justizministerin dankte den Verbänden und Kammern sowie allen Justizangehörigen für die intensive und konstruktive Mitwirkung in dem Abstimmungsprozess. Die Landesregierung bringe einen ausgewogenen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Damit sei Niedersachsen auf dem Weg zu einem der modernsten Richtergesetze im bundesweiten Vergleich. „Es handele sich um einen bedeu­tenden Schritt hin zu einer selbstverwalteten Justiz“, sagte Niewisch-Lennartz.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln