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Ministerin Cornelia Rundt: „Wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird nun gesetzlich abgesichert“ Verbandsbeteiligung abgeschlossen – Kabinett beschließt, Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen

„Millionen von Bürgerinnen und Bürgern profitieren von der Arbeit der Wohlfahrtsverbände – wir sichern die Förderung dieser wichtigen Arbeit jetzt gesetzlich ab.“ Mit diesen Worten erklärt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Wohlfahrtspflegegesetz. Nach abgeschlossener Verbandsbeteiligung wird dieser nun dem Landtag vorgelegt. „Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben dieses Gesetz ausdrücklich begrüßt“, freut sich Rundt: „Die vielen in den Wohlfahrtsverbänden hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Menschen erhalten endlich Planungssicherheit.“

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege nehmen in Niedersachsen wichtige soziale Aufgaben wahr. Um sie dabei besser zu unterstützen, will die Landesregierung die Förderung aus dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz herauslösen und auf eine eigenständige rechtliche Basis stellen. Somit erlangen die Wohlfahrtspflegeverbände den gleichen Status wie die Sportverbände. Mit dem Gesetz setzt die Landesregierung ein Ziel der Koalitionsvereinbarung um. „Die neue Förderungsgrundlage trägt der großen Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege Rechnung“, erklärt Ministerin Rundt.

Das Land unterstützt die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zusammengeschlossenen Spitzenverbände jährlich mit mehr als 20 Millionen Euro. Darüber hinaus wird die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen mit 800.000 Euro jährlich gefördert. Beide Förderungen sollen mit dem neuen Gesetz gebündelt werden.

Fakten:

  • In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) haben sich sechs Verbände zusammengeschlossen: Caritas, Diakonie, die Jüdische Wohlfahrtspflege, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz.
  • Die in der LAG FW zusammengeschlossenen Verbände sind Träger von landesweit rund 6000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen mit mehr als 200.000 hauptamtlich Beschäftigten. Zudem sind hunderttausende Menschen in diesen Verbänden ehrenamtlich engagiert.

 

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2014
zuletzt aktualisiert am:
12.03.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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