Ministerpräsident Weil: Europaweite Ausschreibung von Wasserversorgung und Rettungsdiensten gestoppt - bewährte kommunale Strukturen bleiben erhalten
Trinkwasserversorgung und Rettungsdienstleistungen können in ihrer bewährten, überwiegend kommunal organisierten Form in Niedersachsen weitergeführt und müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Am späten Abend am (gestrigen) Dienstag haben sich in Brüssel Rat (http://eu2013.ie/news/news-items/20130625publicprocurementpr/) und Europäisches Parlament (http://www.europarl.europa.eu/news/en/pressroom/content/20130624IPR14337/html/Procurement-package-MEPs-close-deal-with-Council-on-concession-contracts) über die so genannte Konzessionsvergaberichtlinie mit Blick auf Trinkwasserversorgung und Rettungsdienstleistungen geeinigt. Zunächst hatte ein Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission für beide Bereiche eine europaweite Ausschreibungspflicht vorgesehen. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßte die noch formal zu bestätigende Einigung in Brüssel. Weil hatte sich seit Amtsantritt dafür eingesetzt, Trinkwasserversorgung und Rettungsdienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.
Nachdem die Kommission bereits am vergangenen Freitag einer Befreiung der Trinkwasserversorgung von der Ausschreibungspflicht zugestimmt hatte, folgten in dem so genannten Trilog nun auch Parlament und Rat diesem Vorschlag. Damit werde in der EU nunmehr von allen Handlungsebenen anerkannt, dass Wasser keine gewöhnliche Handelsware und besonders schützenswert sei, sagte Weil.
Mit Blick auf die Rettungsdienste sagte Weil, sie bildeten den zentralen Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Hohe Qualität und Zuverlässigkeit seien bei diesen Dienstleistungen unabdingbar. Eine der Säulen des Rettungsdienstes seien dabei die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eine privatisierte Organisation des Rettungsdienstes nach europaweiter Ausschreibung hätte dem bürgerschaftlichen Engagement schwer geschadet. Ministerpräsident Weil hatte sich sowohl gegenüber den europäischen Institutionen als auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister deutlich für eine Ausnahme auch des Rettungsdienstes aus der EU-Konzessionsvergaberichtlinie eingesetzt.
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erstellt am:
26.06.2013
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