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Ministerpräsident Weil spricht mit niedersächsischen Unternehmen über EU-Beihilfeverfahren zur EEG Umlage

Ministerpräsident Weil hat sich am (heutigen) Mittwoch mit Vertretern niedersächsischer Unternehmen und Verbände über das EU-Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage ausgetauscht. Zusammen mit Umweltminister Wenzel und Wirtschaftsminister Lies übte Weil erneut scharfe Kritik an dem von der EU-Kommission wegen der Industrierabatte bei der EEG-Umlage eingeleiteten Beihilfeverfahren.

„Wir werden uns intensiv für konkurrenzfähige Energiepreise für stromintensive Industriebranchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, einsetzen“, sicherte Ministerpräsident Weil seinen Gesprächspartnern zu. Dafür werde er auch bei seiner Reise nach Brüssel am 11. Februar in dem Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, werben. Im Gegenzug gehe die Landesregierung allerdings bei den von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen von einem weiteren angemessenen Engagement zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung aus.

Die Befreiung von der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung gleiche lediglich Nachteile der energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Deutschland im internationalen Wettbewerb aus. In Niedersachsen arbeiten mehrere zehntausend Beschäftigte in Unternehmen, die von der Abgabe befreit sind. Ein Wegfall der Ermäßigungen käme, so Weil, einem Deindustrialisierungsprogramm für die niedersächsische und die deutsche Industrie gleich. Zu berücksichtigen sei, dass ein Wegfall der Grundstoffindustrie weitere Unternehmen in den nachfolgenden Wertschöpfungsketten im Industrie- und Dienstleistungsbereich beträfe und damit viele hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland auf dem Spiel stünden.

Deutschland sei auch deshalb so gut durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen, weil in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten – im Gegensatz zu vielen anderen Nationen – eine breite industrielle Basis erhalten worden ist. Dafür, dass das so bleibt, werde sich die niedersächsische Landesregierung auch in Zukunft einsetzen.

Hintergrund:

SPD und Union haben im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, die ‚Besondere Ausgleichsregelung’ zu erhalten und europarechtlich abzusichern. Letzteres hat die schwarz-gelbe Bundesregierung leider versäumt, was die EU Kommission zum Anlass genommen hat, ein Beihilfeprüfverfahren einzuleiten. Aufgrund der Erweiterung der Ausnahmetatbestände in den vergangenen Jahren, u. a. der Absenkung des Schwellenwertes beim Jahresstromverbrauch von 10 auf 1 Gigawattstunden im Jahr 2012, wurde die Zahl der privilegierten Unternehmen deutlich ausgeweitet – zum Nachteil aller anderen Stromverbraucher. Auch wenn die Landesregierung das EEG insgesamt nicht als Beihilfe einstuft, setzt sie sich im Rahmen der Novellierung des EEG für eine zügige Verständigung mit der EU Kommission ein.

Neben der europarechtlichen Absicherung braucht es klare Kriterien für die Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung. Dazu sind von der Bundesregierung Vorschläge zu unterbreiten. Ziel sollte es sein, bis zum Sommer 2014 eine Neuregelung der ‚Besonderen Ausgleichsregelung’ zu erarbeiten, die die EU KOM dazu ermuntert, das Beihilfeverfahren einzustellen. Ein langes Prüfverfahren mit einem anschließenden Rechtsstreit ist aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit für die Unternehmen unbedingt zu vermeiden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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