Neue Urlaubsregelung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den von Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung beschlossen. Durch die Neuregelung erhalten Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen ab dem Urlaubsjahr 2013 altersunabhängig 30 Tage Urlaub. Für die in der Ausbildung befindlichen BeamtInnen auf Widerruf beträgt der Urlaubsanspruch ab dem Urlaubsjahr 2014 27 Tage. Mit der Änderung der Urlaubsverordnung wird das Ergebnis der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. März 2013 zur Regelung des Erholungsurlaubs auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen übertragen.
Die Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Danach wurde die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der sowohl für den Bund als auch die Kommunen gilt, als eine Altersbenachteiligung bewertet und für unzulässig erklärt.
Daneben wird die Verfallsfrist für Erholungsurlaub, der aufgrund einer durch Krankheit bedingten Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnte, europarechtskonform auf 15 Monate festgelegt.
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erstellt am:
10.09.2013
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