Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Neue Urlaubsregelung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den von Innenminister Boris Pistorius vor­gelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubs­verordnung beschlossen. Durch die Neuregelung erhalten Beamtinnen und Beamte, Richte­rinnen und Richter in Nie­dersachsen ab dem Urlaubsjahr 2013 altersunabhängig 30 Tage Urlaub. Für die in der Aus­bildung befindlichen BeamtInnen auf Widerruf beträgt der Urlaubs­anspruch ab dem Urlaubsjahr 2014 27 Tage. Mit der Änderung der Urlaubsverordnung wird das Ergebnis der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. März 2013 zur Re­gelung des Erholungsurlaubs auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen übertragen.

Die Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Da­nach wurde die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der sowohl für den Bund als auch die Kommunen gilt, als eine Altersbenachteiligung bewertet und für unzulässig erklärt.

Daneben wird die Verfallsfrist für Erholungsurlaub, der aufgrund einer durch Krankheit be­dingten Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnte, europarechtskonform auf 15 Mo­nate festgelegt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln