Neue Vereinbarung über die Zulassung von Beschäftigten des Landes zu Verwaltungslehrgängen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Vereinbarung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt) und dem Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion über die Zulassung von Beschäftigten zu den Verwaltungslehrgängen des Landes zugestimmt. Mit der Teilnahme an den Lehrgängen wird die Qualifikation der Beschäftigten sichergestellt und die Basis für berufliche Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
Die Landesregierung hatte mit den Gewerkschaften im Jahr 2000 vereinbart, dass die Übertragung von Aufgaben für bestimmte Vergütungsgruppen von der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang abhängig gemacht wird. Die bisherige Vereinbarung über die Zulassung von Angestellten zu den Aufstiegsfortbildungslehrgängen war unter anderem wegen der Veränderung der laufbahnrechtlichen Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte novellierungsbedürftig. Neu vorgesehen ist die Möglichkeit der Befreiung von der Fortbildungs- und Prüfungspflicht, wenn bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ein zwar nicht gleichwertiger, jedoch zumindest überwiegend inhaltsgleicher Lehrgang absolviert worden ist.
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erstellt am:
10.12.2013
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