Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Neue Vereinbarung über die Zulassung von Beschäftigten des Landes zu Verwaltungslehrgängen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Vereinbarung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt) und dem Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion über die Zulassung von Beschäftigten zu den Verwaltungslehrgängen des Landes zugestimmt. Mit der Teilnahme an den Lehrgängen wird die Qualifikation der Beschäftigten sichergestellt und die Basis für berufliche Aufstiegsmöglich­keiten geschaffen.

Die Landesregierung hatte mit den Gewerkschaften im Jahr 2000 vereinbart, dass die Über­tragung von Aufgaben für bestimmte Vergütungsgruppen von der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang abhängig gemacht wird. Die bisherige Vereinbarung über die Zulassung von Angestellten zu den Aufstiegsfortbildungslehrgängen war unter anderem wegen der Verände­rung der laufbahnrechtlichen Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte novellierungsbedürf­tig. Neu vorgesehen ist die Möglichkeit der Befreiung von der Fortbildungs- und Prüfungs­pflicht, wenn bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ein zwar nicht gleichwerti­ger, jedoch zumindest überwiegend inhaltsgleicher Lehrgang absolviert worden ist.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln