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Neuer Erlass zur Einführung von Pauschalen in ESF-Programmen: Niedersachsen verankert das Prinzip „Gute Arbeit“ in der EU-Förderpolitik

Die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen (Euro­päischer Sozialfonds) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wird durch einen Erlass neu geregelt. Nach einem intensiven Abstimmungsprozess der Landesregierung mit den Wirt­schafts- und Sozial- (Wiso-) Partnern wurde jetzt eine Übereinkunft erzielt: In dem neuen Er­lass kommt das Prinzip der „Guten Arbeit“ in allen ESF-Projekten zum Tragen, in denen Per­sonalkosten abgerechnet werden. Nur in Projekten, in denen ein angemessenes Ge­halt in einer genau definierten Mindesthöhe – orientiert am Tarifvertrag für den Öf­fentlichen Dienst der Länder (TV-L) – gezahlt wird, werden die Personalkosten gefördert. Wer unter dieser Grenze bleibt, bekommt keine EU-Förderung. Mit dieser Regelung wird einem Lohndumping in ESF-Projekten entgegengewirkt. Aus dem ESF werden in Niedersachsen vor allem Pro­jekte im Bildungs- und Weiterbil­dungsbereich gefördert. Der Erlass wird Anfang November rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Das Konzept wurde gemeinsam mit den an der ESF-Förderung beteiligten Verbänden, Ge­werkschaften, Kammern und weiteren Institutionen entwickelt. Durch eine Übergangsre­ge­lung können sich die Projektträger auf die neuen Abrechnungsmodalitäten einstellen. Mit­tels der Ausgestaltung einer zweistufigen Pauschale werden Mitnahmeeffekte, die bei Pau­schal­lösungen auftreten können, minimiert oder ganz verhindert.

Im Vergleich zum bisher angewendeten Verfahren der sogenannten „Personalkosten-Spitzabrechnung“ werden durch die Einführung von Pauschalen in der Förderperiode 2014 bis 2020 alleine auf der Landesseite rund 12 Millionen Euro Verwaltungskosten eingespart. Diese Mittel können daher den niedersächsischen ESF-Projekten unmittelbar zugutekom­men. Und auch die Projekte profitieren aufgrund der Verwaltungsvereinfachung von der neuen Lösung. Nicht zuletzt wird das Fehlerrisiko für die Projektträger deutlich reduziert.

Mit der Einführung dieses innovativen Pauschalen-Modells setzt Niedersachsen einen Mei­lenstein für „Gute Arbeit“ und Bürokratieabbau in der EU-Förderung.

Hintergrund

Der neue ESF-Erlass ist ein Meilenstein in Bezug auf den Entbürokratisierungsprozess der EU-Förderung. Gleichzeitig wird hiermit das gemeinsame Ziel von „Guter Arbeit“ in der Lan­des­förderpolitik sehr konkret verankert.

Zustande gekommen ist der Erlass quasi in einem zweiten, durch intensive Rückkopplung und Beteiligung von kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Kammern geprägten Anlauf. Nach massiver Kritik und der daraus resultierenden Aufhe­bung einer im Juni 2015 eingeführten Personalkostenpauschale (Aufhebungserlass aus Au­gust 2015) wurden zwei Varianten der Personalkostenabrechnung in ESF-geförderten Pro­jekten erörtert.

Als Alternativen standen die „Spitzabrechnung“ (Erstattung der Personalkosten anhand tat­sächlicher gezahlter Löhne/Gehälter) oder ein überarbeitetes „Pauschalen-Konzept“ im Raum. Um den Start der ESF-Projektförderung nicht zu verzögern, wurden beide Optionen parallel erarbeitet und den Verbänden zur Beteiligung vorgelegt.

Es bestand von vornherein Einigkeit, dass die Einführung eines neuen Pauschalen-Modells nur in enger Abstimmung mit den Wiso-Partnern entwickelt werden kann. Durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist jetzt ein Modell entwickelt worden, das breite Unterstützung findet.

Das Pauschalen-Modell trägt dem Hauptkritikpunkt einiger Verbände dahingehend Rech­nung, dass das Kriterium der „Guten Arbeit“ als zwingende Vorausset­zung für eine Förde­rung aus EU-Mitteln berücksichtigt wird. Daneben hat eine Pauschalen-Lösung gegenüber einer Spitzabrechnung weitere Vorteile: Zum einen werden der Verwal­tungsaufwand und da­mit verbundene hohe Kosten reduziert. Zum anderen minimieren sich die Beanstandungsrisi­ken bei Prüfungen der EU-Kommission. Mit der Ver­abschiedung des Pauschalen-Konzeptes hat Niedersachsen eine bisher bundesweit einma­lige Regelung ge­schaffen, die es ermög­licht, Personalausgaben in Projekten unbürokratisch abzurechnen. Diese Pauschale ist ein Bestandteil weiterer Maßnahmen zum Komplexitätsabbau und zur Entbürokratisierung der EU-Förderung in Niedersachsen.

Das neue ESF-Pauschalen-Modell hat folgende Bestandteile:

- Die Abrechnung von Personalausgaben erfolgt anhand fest definierter Kriterien und Stun­densätze. Die Pauschale sieht ein zweistufiges Modell vor: Das gezahlte Gehalt muss eine Mindesthöhe erreichen und zwar unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Werte des TV-L. Bei Unterschreitung dieses Grenzwertes sind die jeweiligen Personalausgaben nicht förderfähig und können für die jeweilige Beschäftigte bzw. den jeweiligen Beschäftigten nicht im Fördervorhaben abgerechnet werden.

- Im zweiten Schritt wird die Höhe des jeweiligen Pauschalen-Satzes bestimmt. Dies erfolgt auf Basis der Einordnung der Tätigkeit im Projekt in die entsprechende Tarifgruppe des TV‑L. Die Höhe des vom Zuwendungsempfänger gezahlten Gehaltes bildet letztlich die Grundlage für die Bestimmung der jeweiligen Pauschale. Durch die Berücksichtigung von zwei Pauschalen werden zusätzlich erfahrungsgerechte Gehaltsstufen adäquat berücksich­tigt. Durch die beiden vorgesehenen Pauschalen-Stufen wird die tarifliche Entlohnung ge­mäß TV-L in der Regel voll refinanzierbar sein. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass es zu keiner unverhältnismäßigen Überkompensation der Personalausgaben kommen kann. Die Höhe der Pauschalen wird auf der Grundlage der jeweils geltenden Jahresdurch­schnittssätze des Finanzministeriums ermittelt.

Beteiligte Partner (Wiso- und weitere Partner)

Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, Caritas in Nieder­sachsen, DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt, Diakonisches Werk in Nie­dersachsen e.V., Katholisches Büro Niedersachsen, Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V., Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V., Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag. Nie­dersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Niedersächsi­scher Städtetag, Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., Regionaldirektion Nie­dersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, Unternehmensverbände Handwerk Nie­dersachsen e.V., Unternehmerverbände Niedersachsen e. V., Vereinte Dienstleistungsge­werkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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