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Niedersachsen modernisiert das Personalvertretungsgesetz: Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird gestärkt

Mit dem am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Personal­vertretungsgesetz stärkt die Niedersächsische Landesregierung die Mitbestimmung der Be­schäftigten im öffentlichen Dienst und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Dienststel­len. Die Mitbestimmung der Beschäftigten wird unter anderem erweitert bei Personal-Umset­zungen, bei der Ablehnung von Sonder- und Erholungsurlaub, der Einrichtung von Telear­beitsplätzen, dem Inhalt von Personalentwicklungskonzepten sowie bei der Weiterentwicklung von Beförderungsrichtlinien und den Grundsätzen von Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertungen. Der Kontrolle des Personalrats sollen künftig auch die als problematisch angesehenen Kettenbefristungen bereits bei der zweiten Befristung eines Arbeitsvertrages unterliegen.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ebenfalls gestärkt. Insgesamt soll die Arbeit der Personalvertretungen durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik er­leichtert werden.

Zur besseren Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten soll der Personalrat in Dienststellen ab 200 Beschäftigten die Bildung eines Wirtschaftsausschusses beantragen können. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften soll ein solches Antragsrecht darüber hin­aus beim Richterrat beziehungsweise Staatsanwaltsrat vorgesehen werden.

In besonderen Verwaltungszweigen und Einrichtungen wie Hochschulen und Sparkassen werden bisherige Ausnahmen von Mitbestimmungs- und Benehmens-Tatbeständen redu­ziert. Bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung wird die Wahl der Beschäftigtenvertreter geschlechtergerecht erfolgen. Im Schulbereich sol­len künftig in den Personalvertretungen − wie in anderen Bereichen auch − nur noch Beamten- und Arbeitnehmergruppen gebildet werden. Damit entfällt das so genannte Fachgruppenprinzip, das bisher bei den Stufenvertretungen (Haupt- und Bezirkspersonalräte) acht nach Schulformen gebildete Fachgruppen vorsah.

Niedersachsen hatte bereits 1994 mit der Allzuständigkeit der Personalräte den Grundstein für eine fortschrittliche Regelung geschaffen. Innenminister Boris Pistorius sagte, Nieder­sachsen sei eines der führenden Länder bei der Personalvertretung des öffentlichen Diens­tes.

Der Gesetzentwurf ist in einem intensiven Dialog mit den Gewerkschaften und den kommu­nalen Spitzenverbänden entstanden und stellt einen Ausgleich zwischen den teilweise wider­streitenden Interessen der Beteiligten dar. Der Landesregierung sei wichtig gewesen, das Gesetz weiter zu modernisieren und zugleich die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen, ins­besondere der Kommunen, zu erhalten, erläuterte Pistorius.

Zu dem Gesetzentwurf können jetzt die betroffenen Verbände Stellung nehmen. Noch vor den Sommerferien ist die Einbringung in den Landtag geplant. Das Gesetz soll im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Personalratswahlen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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